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Der Senator für Finanzen

Pressemitteilung mit Foto„Schutz der Beschäftigten vor Mobbing verstärken“

31.03.2003

Bürgermeister Perschau und Karin Sündermann vom GPR unterzeichnen
Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“

Bürgermeister Hartmut Perschau und die stellvertretende Vorsitzende Karin Sündermann vom Gesamtpersonalrat für das Land und die Stadtgemeinde Bremen unterzeichneten heute (31.3.2003) die Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Beschäftigten vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Damit wird ein Meilenstein zu einem mitarbeiterorientierten Personalmanagement gesetzt.



 
 


Foto: Bürgermeister Hartmut Perschau und Karin Sündermann vom Gesamtpersonalrat unterzeichnen im Haus des Reichs die Dienstvereinbarung „Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz“



Bürgermeister Hartmut Perschau brachte es auf den Punkt: „Wir wissen, dass es in der bremischen Verwaltung – so wie in anderen Großorganisationen auch – durchaus zu Spannungen und Konflikten zwischen den Beschäftigten kommt. Allerdings werden viele Konflikte glücklicherweise ‚vor Ort’ gelöst; dafür wäre eine Dienstvereinbarung nicht notwendig gewesen. Die Dienstvereinbarung soll vielmehr die Beschäftigten schützen, die unter nicht gelösten oder bewusst geförderten Konflikten leiden, die in den schlimmsten Fällen in diskriminierende Handlungen, Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz münden. Wir können die hohe Motivation und das Engagement der Beschäftigten der bremischen Verwaltung nur dann aufrecht erhalten, wenn alle bremischen Bediensteten gegenseitig ihre Per-sönlichkeitsrechte und Würde respektieren und partnerschaftlich, fair und menschlich miteinander umgehen. Der Senat wird daher diskriminierende Handlungen, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weder dulden noch stillschweigend hinnehmen. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch in der Dienstvereinbarung unmissverständlich deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist.“

Die Dienstvereinbarung sieht ein Beschwerderecht bei „nicht befangenen Vorgesetzten“ vor, die verpflichtet sind, den Konfliktursachen nachzugehen und Lösungswege zu organisieren. Damit soll sichergestellt werden, dass den „Opfern“ eines möglichen Fehlverhaltens kein Nachteil entsteht. Beratung und Unterstützung werden durch Anlaufstellen wie Personal- und Schwerbehindertenvertretungen, die Frauenbeauftragten, den Personalstellen und den Betriebsärztlichen Dienst garantiert. Im Extremfall können Betroffene professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Stimmt die Betroffene oder der Betroffene zu, kann ein "Runder Tisch" einberufen werden.

Auch die Vertreterin des Gesamtpersonalrates ist sehr zufrieden mit der abgeschlossenen Dienstvereinbarung: „Mit der Dienstvereinbarung haben wir eine im Bundesvergleich sehr weitgehende und problemlösungsorientierte Regelung erreicht. Wichtig war für uns, den Betroffenen damit das Recht zu eröffnen, ihre Probleme anzusprechen und auf Lösungen zu dringen. Besonders erfreulich ist, dass eine Einigung über die Hinzuziehung von Expertin-nen und Experten für Konfliktbewältigung erzielt werden konnte. Diese werden es in schwierigen Fällen wesentlich erleichtern, zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen allen Beteiligten zu kommen. Ich gehe davon aus, dass die in der DV vorgesehenen Konfliktlösungsmechanismen in der öffentlichen Verwaltung dazu führen werden, dass Probleme rechtzeitig gesehen und zum Thema gemacht werden. Unnötige Zuspitzungen werden damit vermieden.“

Eine besondere Verantwortung tragen die Vorgesetzten, die Hinweisen auf Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung in ihrem Arbeitsbereich unverzüglich nachgehen und Maßnahmen zur Konfliktlösung einleiten und überprüfen müssen. Deshalb ist der Qualifizierung der Vorgesetzten ein hoher Stellenwert beigemessen. Der Senator für Finanzen wird dazu geeignete Weiterbildungsmaßnahmen für Vorgesetzte aufnehmen, in denen Füh-rungskräften das notwendige Wissen vermittelt wird, wie man Mobbing und Schikane den Nährboden entzieht. Sollte es dennoch im Arbeitsumfeld zu Konfliktfällen kommen, müssen sie in der Lage sein, Lösungsstrategien zu entwickeln. Fortbilden können sich aber nicht nur Vorgesetzte; das Angebot wendet sich auch an Interessenvertretungen und Betroffene. Bürgermeister Perschau und Frau Sündermann vom Gesamtpersonalrat sind zuversichtlich, dass durch diese Regelungen, betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geholfen werden kann und die Beschäftigten dafür sensibilisiert werden, Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entschieden entgegenzutreten.


Auskunft erteilt: Rolf Kempf, Leiter des Referats Personalentwicklung beim Senator für Finanzen,Doventorscontrescarpe 172 C, 282195 Bremen, Fon: 0421/361 54 62 e-mail: rolf-dieter.kempf@finanzen.bremen.de