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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Schub für erneuerbare Energie in Bremen

Bremer Solargesetz gilt nun auch für Neubauten

30.06.2025

Am 1. Juli 2025 tritt das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) für Bauherren von Neubauten in Kraft. Mit dem vollständigen Anwendungsstart des BremSolarGs leistet das Land Bremen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung aus Sonnenenergie.

Das BremSolarG verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren bei der Errichtung neuer Gebäude, zu denen der Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise die Bauvorlage ab dem 1. Juli 2025 bei der zuständigen Behörde eingeht, in der Regel eine Photovoltaikanlage zu installieren.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes im Überblick:

  • Von der Solarpflicht sind nun auch erfasst: Neubauten mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche beziehungsweise solche, die eine für PV-Anlagen nutzbare Fläche von mindestens 50 Quadratmeter haben
  • Bei Neubauten muss auf dem Dach des Gebäudes eine PV-Anlage mit einer Modulfläche von mindestens 50 Prozent der Dachfläche installiert werden.
  • Ausnahmen gelten zum Beispiel, wenn der Erfüllung des BremSolarG andere öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen oder aber die Dachfläche nach zulässigen Abzügen etwa durch Verschattung 50 Quadratmeter unterschreitet.
  • Der Nachweis über die Erfüllung der Pflicht ist auf Verlangen gegenüber der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, zu erbringen.
  • In Einzelfällen kann die zuständige Behörde ganz, teilweise oder zeitweise von der Solarpflicht auf Antrag befreien, wenn wegen besonderer Umstände durch die Erfüllung eine unbillige Härte zu erwarten ist. Eine Befreiung kann erfolgen, wenn sich zum Beispiel die Anlage nicht amortisiert oder eine Finanzierung der Anlage nicht möglich ist.

Bereits seit dem Vorjahr gilt eine Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, deren Dach grundlegend saniert wird. Es gelten abweichende Vorgaben:

  • Die Pflicht greift ab einer Dachfläche von 25 Quadratmetern.
  • Innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss der Dachsanierung muss eine Photovoltaikanlage mit einer Modulleistung von mindestens einem Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von mindestens 1.000 VA installiert werden.

Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose und herstellerunabhängige PV-Eignungsberatung im Rahmen der Solarkampagne #machWatt von der Bremer Klimaschutzagentur Energiekonsens durchführen zu lassen. Das Angebot richtet sich an Privathaushalte, gemeinnützige Akteure sowie Unternehmen in Bremen und Bremerhaven.

Darüber hinaus unterstützt die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven private Eigentümer und Eigentümerinnen begleitend zum BremSolarG mit günstigen Finanzierungsoptionen für PV-Anlagen. So bietet die BAB im Rahmen des Förderprogramms "Rund ums Haus" sowie mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenfreie und neutrale Fördermittelberatung zu allen im Land Bremen abrufbaren Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Sanierung von Wohnraum an.

Weiterführende Informationen:

  • Den FAQ-Bereich zum Vollzug des BremSolarGs finden Sie auf der Homepage der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft unter: umwelt.bremen.de
  • Weiterführende Informationen und Materialien zur Solarkampagne #machWatt finden Sie unter solar-in-bremen.de/
  • Informationen zum Finanzierungsangebot "PV nach Plan" der Bremer Aufbau Bank (BAB) finden Sie hier: www.bab-bremen.de und bei der Fördermittelberatung unter www.bab-bremen.de

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de