Bremer Solargesetz gilt nun auch für Neubauten
30.06.2025Am 1. Juli 2025 tritt das Bremische Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Anlagen zur Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie (BremSolarG) für Bauherren von Neubauten in Kraft. Mit dem vollständigen Anwendungsstart des BremSolarGs leistet das Land Bremen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und unterstützt den Umstieg auf eine klimafreundliche Stromversorgung aus Sonnenenergie.
Das BremSolarG verpflichtet Bauherrinnen und Bauherren bei der Errichtung neuer Gebäude, zu denen der Antrag auf Baugenehmigung beziehungsweise die Bauvorlage ab dem 1. Juli 2025 bei der zuständigen Behörde eingeht, in der Regel eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes im Überblick:
Bereits seit dem Vorjahr gilt eine Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden, deren Dach grundlegend saniert wird. Es gelten abweichende Vorgaben:
Es besteht die Möglichkeit, eine kostenlose und herstellerunabhängige PV-Eignungsberatung im Rahmen der Solarkampagne #machWatt von der Bremer Klimaschutzagentur Energiekonsens durchführen zu lassen. Das Angebot richtet sich an Privathaushalte, gemeinnützige Akteure sowie Unternehmen in Bremen und Bremerhaven.
Darüber hinaus unterstützt die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven private Eigentümer und Eigentümerinnen begleitend zum BremSolarG mit günstigen Finanzierungsoptionen für PV-Anlagen. So bietet die BAB im Rahmen des Förderprogramms "Rund ums Haus" sowie mit dem Bremer Förderlotsen eine kostenfreie und neutrale Fördermittelberatung zu allen im Land Bremen abrufbaren Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Sanierung von Wohnraum an.
Weiterführende Informationen:
Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de