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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Schöffen und Jugendschöffen in der Strafgerichtsbarkeit gesucht

30.01.2018

Pressemitteilung - Amt für Soziale Dienste und Statistisches Landesamt Bremen:

Im Jahr 2018 werden Schöffinnen und Schöffen sowie Jugendschöffinnen und Jugendschöffen in der Strafgerichtsbarkeit gewählt. Die gewählten Bremer Frauen und Männer nehmen an den Amtsgerichten Bremen und Bremen-Blumenthal sowie am Landgericht Bremen als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teil. Die Amtszeit dauert fünf Jahre und beginnt am 1. Januar 2019.

Die Wahl erfolgt in zwei Schritten. Zunächst werden dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen. Die Vorschläge unterbreitet die Stadtbürgerschaft Bremen für die Schöffen im Erwachsenenstrafrecht bzw. der Jugendhilfeausschuss für die Jugendschöffen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen aus.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Bremen wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, politische Spitzenbeamte und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, das heißt das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Der berufliche Erfolg steht nicht im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils.

Interessierte für das Amt eines Jugendschöffen können sich bis zum 29. März 2018 beim Amt für Soziale Dienste, Betreff Jugendschöffenwahl, Breitenweg 29-32, 28195 Bremen, bewerben.

Ein Bewerbungsformular kann über die Startseite des Amtes für Soziale Dienste Bremen, www.amtfuersozialedienste.bremen.de/ aufgerufen werden oder unter der Telefonnummer des Bürgertelefons 0421/361-98726 angefordert werden.

Interessierte für das Amt eines Schöffen im Erwachsenstrafrecht bewerben sich bis zum 29.03.2018 beim Statistischen Landesamt Bremen -Wahlamt-, An der Weide 14-16, 28195 Bremen.

Bewerbungsformulare gibt es beim Statistischen Landesamt Bremen (Kontakt unter Telefon: 0421/361-6380 oder 361-88899, Fax: 361-2278 sowie E-Mail: wahlamt@statistik.bremen.de) und auf der Internetseite www.wahlen.bremen.de sowie bei den Ortsämtern und Bürgerservicecentern.