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Die Senatorin für Inneres und Sport

Schnelleres Abschleppen bei BSAG-Behinderungen: Neuer Erlass stärkt Verkehrsfluss in Bremen

02.04.2026

Innensenatorin Dr. Eva Högl hat den Erlass über das Abschleppen von Kraftfahrzeugen durch die Polizei und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes um eine besondere Anordnung ergänzt. Ziel ist es, künftig schneller auf Verkehrsbehinderungen durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge reagieren zu können. Das gilt vor allem, wenn diese den Betrieb der BSAG beeinträchtigen.

"Wer Busse und Bahnen blockiert, legt nicht nur einzelne Fahrzeuge lahm, sondern behindert den gesamten öffentlichen Nahverkehr. Mit der neuen Regelung sorgen wir dafür, dass solche Störungen künftig schneller und konsequenter beseitigt werden können", so Dr. Högl.

Was ist neu?

Ab sofort können Abschleppmaßnahmen auch dann eingeleitet werden, wenn Einsatzkräfte nicht selbst vor Ort sind. Voraussetzung ist, dass Beschäftigte der BSAG die Verkehrsbehinderung schriftlich und mit Foto dokumentieren und diese an die zuständigen Stellen bei Polizei oder Ordnungsamt schicken. Diese ordnen dann die Abschleppmaßnahmen sofort an.

Die neue Regelung trägt dazu bei, Abschleppvorgänge effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Einsatzkräfte von Polizei und Ordnungsamt zu entlasten. Verkehrsbehinderungen und auch Gleisblockaden sollen so künftig deutlich schneller aufgelöst werden. Da derlei Verkehrsverstöße häufig er-hebliche Auswirkungen haben, werden nun Maßnahmen sofort umgesetzt – auch ohne vorherige Halterabfrage und unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

„Der neue Erlass ist eine gute Nachricht – sowohl für unsere Fahrgäste wie auch für unsere Mitarbeitenden“, erklärt Carola Aldag, Vorständin Betrieb der Bremer Straßenbahn AG. "Er stellt nicht nur eine Entlastung für die Polizei Bremen dar, sondern stärkt vor allem die Zuverlässigkeit und Planbarkeit unseres Angebots. Zudem verringert die neue Regelung den alltäglichen Stress für unsere Fahrenden, deren Lenk- und Ruhezeiten immer wieder aufgrund von verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen nicht eingehalten werden können."

Die neue Anordnung trat am 23. März 2026 in Kraft.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher bei der Senatorin für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de