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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Schilling zum Pakt für den Rechtsstaat: "Verstetigung und Ausbau ist unabdingbar"

Unterstützung des Bundes im Fokus der Konferenz der Justizministerinnen und -minister

17.06.2021

Einstimmig haben die Justizministerinnen und -minister aller Bundesländer bei ihrer Frühjahreskonferenz eine Fortsetzung und den Ausbau des "Pakts für den Rechtsstaat" angemahnt – zudem befasste sich die jährlich zweimal tagende Konferenz der Justizministerinnen und -minister (JuMiKo) erneut mit dem Abbau von bestehenden Hürden bei der sogenannten psychosozialen Prozessbegleitung. Auch die Bremer Senatorin für Justiz und Verfassung, Claudia Schilling, sieht bei beiden Themen dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene.

Schilling: "Dass der Bund im Rahmen des in diesem Jahr auslaufenden Pakts für den Rechtsstaat Verantwortung übernommen und die Justiz in den Ländern finanziell unterstützt hat, war ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber dieser Weg darf jetzt nicht zur Sackgasse werden, denn nur mit einer Verstetigung dieser Unterstützung können wir die Personalsituation der Justiz in allen Diensten dauerhaft verbessern und sichern – zumal völlig klar ist, dass insbesondere neue Bundesgesetze letztlich die Belastung der Justiz noch erhöhen werden." Beispielhaft nennt Schilling dabei das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität: "Die Zielsetzung dieses neuen Gesetzes ist eindeutig zu unterstützen. Aber, und das darf nicht vergessen werden, die Umsetzung wird viel Arbeit 'on top' bedeuten, die nur mit zusätzlichem Personal geleistet werden kann." Auch daher sei eine Fortsetzung und ein Ausbau des "Pakts" für die Justiz in den Ländern wichtig. Schilling: "Die Länder allein können die neuen, zusätzlichen Aufgaben inklusive der großen Herausforderungen im Bereich der Digitalisierung der Justiz nicht allein aus ihren Haushaltsmitteln stemmen. Der Bund ist hier ganz klar in der Pflicht, auch dauerhaft seinen Anteil beizusteuern." Und dieser Anteil müsse in Zukunft auch realistisch die Aufgaben abbilden, die der Bund den Ländern stellt.

Schilling: "Bremen musste in den vergangenen zwei Jahren rund 20 zusätzliche Stellen in der Justiz schaffen - so sah unser Teil der Vereinbarung aus. Im Gegenzug dafür – das war die andere Seite des Paktes – haben wir etwa zwei Millionen Euro vom Bund erhalten. Das hat uns fraglos geholfen, aber letztlich nicht einmal ganz die Gehaltskosten gedeckt, die Bremen für die neuen Stellen für zwei Jahre entstanden sind." Die dauerhafte Absicherung dieses zusätzlichen Personals sowie die auch in Zukunft dringend nötigen weiteren Einstellungen könnten die Länder indes nicht dauerhaft ausschließlich aus eigener Kraft stemmen – gerade auch angesichts der zusätzlichen Belastungen der Länder und der Justiz durch die Corona-Pandemie, so Schilling weiter: "Eine Verstetigung und ein Ausbau der Unterstützung durch den Bund ist daher aus meiner Sicht unabdingbar. Dass dies alle Länder ähnlich sehen, ist ein starkes deutliches Signal, das heute von der Konferenz der Justizministerinnen und -minister ausgeht. Und ich hoffe, dass dieses deutliche Signal trotz der anstehenden Wahlen parteiübergreifend auch auf dem Berliner Parkett Gehör findet."

Auch bei einem zweiten, aus Bremer Sicht besonders bedeutenden Thema der Konferenz, herrschte bei der JuMiKo länderübergreifend Einigkeit. Schilling: "Ich bin der Überzeugung, dass es eine klare Aufgabe des Staates ist, Opfern schwerer Straftaten rund um darauffolgende Gerichtsprozesse Unterstützung anzubieten. Wir sind einfach in der Pflicht, die dadurch entstehende zusätzliche Belastung für die Opfer so gering wie möglich zu halten." Genau dazu habe man bundesweit das Instrument der sogenannten psychosozialen Prozessbegleitung eingeführt, betont Schilling: "Dieses Angebot wollen wir zukünftig weitergehend für Verletzte von Straftaten öffnen, insbesondere auch für Verletzte gravierender Fälle der häuslichen Gewalt." Dies hat die heutige JuMiKo noch einmal bekräftigt. Zugleich soll die Position der Prozessbegleiterinnen und –begleiter nach Anklageerhebung gestärkt und ihre Vergütung verbessert werden. "Die Arbeit der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und –begleiter ist sehr zeitintensiv und wird durch die bisher gesetzlich festgesetzten Gebühren oftmals nur unzureichend abgedeckt – ihre wichtige Arbeit sollte uns schlicht mehr wert sein", so Schilling abschließend.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung, Tel.: (0421) 361-14476, E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de