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Der Senator für Finanzen

Rechtliches Gutachten bestätigt Vorgehen des Senats

Ausnahme von der Schuldenbremse für Klima- und Energieausgaben ist rechtens

21.02.2023

Das vom Senat im November vergangenen Jahres vorgelegte Paket zur Bekämpfung der Klima- und Energiekrise ist nach Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland rechtens. In einem entsprechenden Gutachten bestätigt er, dass die benötigten drei Milliarden Euro bis 2027 über die Ausnahmeregel der Schuldenbremse finanziert werden dürfen. Das Gutachten hat der Senator für Finanzen in Auftrag gegeben und heute (21. Februar 2023) dem Senat vorgelegt.

Dazu Finanzsenator Dietmar Strehl: "Das Gutachten von Prof. Dr. Wieland lässt keinen Zweifel: Der Bremer Senat darf Kredite aufnehmen, weil wir durch die Klima- und Energiekrise in eine Notsituation geraten sind. Beide Krisen sind ineinander verschränkt. Die Energiekrise – ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg – wirkt wie ein Brennglas für die Ursachen und Probleme der Klimakrise. Mit den drei Milliarden Euro will der Senat konkrete Maßnahmen finanzieren und so der Gesamtkrise entgegentreten"

Eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist laut Grundgesetz und Landesverfassung dann möglich, wenn eine

  • außergewöhnliche Notsituation vorliegt, deren
  • Eintritt sich der Kontrolle des Staates entzieht und die
  • den Haushalt erheblich beeinträchtigt.

Laut Gutachten treffen alle drei Kriterien auf die aktuelle Krisensituation zu. Demnach stelle laut Bundesverfassungsgericht der Klimawandel an sich bereits eine außergewöhnliche Notsituation dar. Durch das Erreichen bestimmter Klimakipppunkte beschleunige sich die Krise zudem. Weder die Klimakrise noch die durch den russischen Angriffskrieg ausgelöste Energiekrise unterliegen laut Wieland dem Einfluss staatlicher Kontrolle. Gleichzeitig seien Gegenmaßnahmen nicht aus den laufenden öffentlichen Haushalten finanzierbar. Dafür seien die zu leistenden Investitionen zu groß und zu dringlich. Finanzsenator Dietmar Strehl: "Ich bin mir sicher: Dieses Gutachten werden auch die anderen Bundesländer sehr aufmerksam lesen. Es stehen schließlich alle vor der Herausforderung, der Klima- und Energiekrise etwas entgegen zu setzen. Dafür braucht es viel Geld, das die öffentlichen Haushalte nicht zur Verfügung haben."

Das Gutachten wird in öffentlicher Sitzung am 28. Februar im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Zu diesem Termin wird Prof. Dr. Joachim Wieland zugegen sein.

Hintergrund:

Der Bremer Senat hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2023 den Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorgelegt. Darin enthalten ist ein Paket zur Bekämpfung der Klima- und Energiekrise im Umfang von drei Milliarden Euro. Mit dem Geld sollen ausschließlich konkrete, eng an der Notlage ausgerichtete Maßnahmen finanziert werden. 2,5 Milliarden Euro sind für Klimaschutzmaßnahmen vorgesehen, weitere 500 Millionen zur Abmilderung der Auswirkungen der Energiekrise sowie des Ukraine-Krieges. Die Bremische Bürgerschaft hat dem Nachtragshaushalt am 25. Januar in erster Lesung zugestimmt. Die zweite Lesung ist für die Märzsitzung der Bremischen Bürgerschaft geplant.

Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Joachim Wieland zur Ausnahme vom Verbot der strukturellen Nettokreditaufnahme für Maßnahmen zur Bekämpfung und Überwindung der Klimakrise und des Energienotstandes können Sie hier als pdf-Datei (pdf, 416.7 KB) herunterladen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361 94168, E-Mail ramona.schlee@finanzen.bremen.de