Sie sind hier:

Der Senator für Inneres und Sport

Rechtliche Grundlage für elektronische Kommunikation mit den Bürgern

18.03.2003

Innensenator Dr. Böse: Bremen weiter Vorreiter bei Modernisierung der Verwaltung

„Mit dem heutigen Beschluss kommen wir unserem Ziel, eine moderne, bürgernahe Verwaltung zu schaffen, einen wichtigen Schritt näher. Wir ebnen jetzt den Weg für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Bürgern und der Verwaltung. Das heißt, Verwaltungsakte können zukünftig auch in elektronischer Form - beispielsweise als Datei, die per Email versandt wird - erlassen werden,“ erklärte Innensenator Dr. Kuno Böse nach der heutigen Sitzung (18.3.2003) des Senats.


Der Senat hatte zuvor einer Gesetzesvorlage des Innenressorts zugestimmt, mit der das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG) und andere Verwaltungsgesetze geändert und für die elektronische Kommunikation geöffnet werden. Kern des Gesetzentwurfs ist eine neue Generalklausel, wonach die Schriftform und eine elektronische Signatur als Gleichwertig gelten.


Mit der Gesetzesnovelle wird das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz gleichzeitig an die seit dem 1. Februar 2003 geltenden Vorschriften des Bundesrechts angepasst. „Damit hat Bremen als eines der ersten Bundesländer die Anpassung des Landesrechts vorgenommen und wird damit auch weiterhin seiner bundesweiten Vorreiterrolle in Sachen Verwaltungsmodernisierung und E-Government gerecht,“ erklärte Dr. Böse abschließend. Der Gesetzentwurf wird nun der Bürgerschaft zur Beschlussfassung zugeleitet.