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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Rahmenverträge zur Begrenzung der Entgelte in der Eingliederungs- und Erziehungshilfe unterzeichnet

30.05.2011

Nach längeren Verhandlungen haben nun die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Bremen (LAG), die Stadt Bremerhaven und das Sozialressort zwei Rahmenverträge zur Begrenzung der Entgelte in der Eingliederungs- bzw. der Erziehungshilfe unterzeichnet.

Der Rahmenvertrag „Eingliederungshilfe“ (Hilfen für Menschen mit Behinderungen) sieht vor, dass die allgemeinen Kostensteigerungen in ihrer Wirkung auf die Entgelte nicht mehr als 1,9 Prozent ausmachen. Eine Öffnungsklausel besteht für den Fall von darüber hinausgehenden Tariferhöhungen. Mit der Kostenbegrenzung verbunden ist eine Veränderung der Entgeltstruktur. Damit einher geht eine Erhöhung des Leistungsstandards im ambulanten betreuten Wohnen in Bremerhaven zu Lasten der Standards im stationären Wohnen im Land Bremen. Das landesweite Gesamtbudget bleibt dabei zwingend unverändert. Bis 2013 bleiben außerdem die Bedarfsgruppen im Wohnbereich für geistig und mehrfach behinderte Menschen „eingefroren“. Dies ist vertretbar, da die individuellen Hilfebedarfe erfahrungsgemäß keinen ausgeprägten Schwankungen unterliegen. Dies gilt nicht für den Wohnbereich für psychisch kranke und suchtkranke Menschen.

Der Rahmenvertrag „Erziehungshilfe“ sieht ebenfalls eine „Nullrunde“ vor. Der allgemeine Kostendruck wird also nicht über steigende Entgelte aufgefangen. In diesem Fall gibt es keine Öffnungsklausel, allerdings die Möglichkeit eines einrichtungsbezogenen Nachteilsausgleich für den Fall, dass sich die Belegung (ab -2,5 Prozent) und damit die Einrichtungserlöse (ab -4 Prozent) in 2011 als rückläufig erweisen. Gleichzeitig sollen mehr Kinder und Jugendliche in Bremen betreut werden. Derzeit ist in vielen Fällen eine Unterbringung außerhalb Bremens notwendig, weil entsprechende Angebote fehlen. Das widerspricht dem fachlichen Grundsatz der wohnortnahen Hilfeleistung.

Mit den getroffenen Rahmenvereinbarungen wird auch im Bereich der Sozialleistungen ein Beitrag zum Haushaltsvollzug geleistet.