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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Psychologische Hilfe nach Gewalterfahrung: Senatorin Stahmann berichtet über Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche

02.09.2021

Wer eine körperliche oder psychische Gewalttat erlebt, kann dadurch unter seelischen Folgen wie Niedergeschlagenheit, Alpträumen, Ängsten oder Unruhe leiden. Dies sind ganz normale Stressreaktionen, die aber in Einzelfällen länger anhalten oder zu psychischen Erkrankungen führen können. Es ist darum besonders wichtig, dass Opfer von Gewalttaten möglichst schnell und einfach psychotherapeutische Unterstützung erhalten. Darum kümmern sich im Land Bremen bereits seit 2013 Traumaambulanzen, die eine frühzeitige Behandlung von psychischen Beeinträchtigungen aufgrund der erfahrenen Gewalt sicherstellen. Sozialsenatorin Anja Stahmann hat heute (2. September) der Sozialdeputation einen Bericht vorgelegt, der sich vor allem mit einem noch recht neuen Angebot befasst: Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche.

"Wer sich bei der Traumaambulanz meldet, bekommt sehr schnell einen Termin und eine kostenlose Erstbehandlung. So können lange Wartezeiten bei Psychotherapeutinnen und –therapeuten vermieden werden und damit dauerhafte, teils schwere psychische Erkrankungen vermieden oder zumindest gemildert werden", so Senatorin Stahmann. "Die Behandlungslücke zwischen einer Gewalttat und dem Beginn einer Psychotherapie konnte in vielen Fällen geschlossen werden, häufig wurde sie nach dem Besuch der Traumaambulanz nicht mehr nötig. Dass das Angebot jetzt auch auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden konnte, ist ein wichtiger und dringend benötigter Schritt."

Zum Hintergrund: Als Bremen die Traumaambulanzen 2013 als freiwillige Leistung einführte, konnte noch kein Anbieter gefunden werden, der auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet ist. Dass Ende 2020 ein neuer Anlauf unternommen wurde, liegt an einer Gesetzesänderung auf Bundesebene: Seit dem 1. Januar 2021 besteht für Gewaltopfer ein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Traumaambulanzen. Dies ist im neuen 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) festgelegt.

Nähere Informationen zu den Traumaambulanzen in Bremen und Bremerhaven gibt es beim Amt für Versorgung und Integration: www.avib.bremen.de/entschaedigungsrecht/opferentschaedigung/trauma-ambulanzen-8822

Ansprechpartner für die Medien:
Wolf Krämer, Senatorinnenbüro der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: wolf.kraemer@soziales.bremen.de