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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Novellierung der Straßenverkehrsordnung ermöglicht Neuregelung

Bewohnerparken in der Grünenstraße - Neues Verkehrszeichen für Parkraumbewirtschaftungszone

04.04.2013

In der Bremer Neustadt ist die Grünenstraße (begrenzt durch die Straßen Osterstraße, Westerstraße, Langemarckstraße und Am Deich) zur Parkraumbewirtschaftungszone, in der das Bewohnerparken zugelassen ist, eingerichtet worden. Das Gebiet wird mit einem neuen Verkehrszeichen als „Parkraumbewirtschaftungszone“ gekennzeichnet. Das bedeutet, dass in dem benannten Bereich das Parken nur noch mit einem Bewohnerparkausweis oder einem Parkschein zulässig ist.
Ziel der Parkraumbewirtschaftungszonen ist es, die Parkzeitregelung für Fremdparker auf eine Höchstparkdauer von zwei Stunden zu vereinheitlichen. Diese Regelung nutzt in erster Linie den Anwohnern, aber auch den Kunden und Besuchern des bewirtschafteten Gebiets. Die Regelung gilt montags bis sonntags von 08-20 Uhr.

Innerhalb der Zone gilt das am Zonenbeginn aufgestellte Verkehrszeichen, ohne dass es einer Wiederholung bedarf, solange weiter, bis die Zone durch ein entsprechendes Verkehrszeichen wieder aufgehoben wird.
Eine weitere Parkraumbewirtschaftungszone ist für die Straße Wilmannsberg in Bremen-Vegesack bereits in Planung. Die Einrichtung erfolgt ab dem 2. Mai 2013.

Die Bewohnerparkausweise können beim Amt für Straßen und Verkehr, Herdentorsteinweg 49/50, 28195 Bremen, Tel.: 361-6945, E-Mail: Bewohnerparken@ASV.Bremen.de beantragt werden.

So sieht das neue Verkehrszeichen für eine Parkraumbewirtschaftungszone aus:

Weitere Informationen zur Novellierung der StVo siehe auch:
http://www.bmvbs.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrsteilnehmer/RechteUndPflichten/StVO/stvo_node.html