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Der Senator für Inneres und Sport

Neues Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft

Mehr Freiheit für Familiennamen

29.04.2025

Ab dem 1. Mai 2025 gilt bundesweit das reformierte Namensrecht. Die umfangreichen Änderungen bieten insbesondere Ehepaaren und Familien neue Möglichkeiten bei der Wahl und Gestaltung ihrer Nachnamen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Neuer gemeinsamer Doppelname für Ehepaare: Eheleute können künftig neben dem bisherigen gemeinsamen Familiennamen auch einen gemeinsamen Doppelnamen aus ihren Nachnamen wählen – wahlweise mit oder ohne Bindestrich.
  • Mehr Möglichkeiten der Namenswahl für Kinder: Kinder können den Nachnamen eines Elternteils oder einen Doppelnamen erhalten. Bei Scheidung ist ein Namenswechsel erleichtert.
  • Schutz vor Endlosnamen: Es bleibt bei maximal zwei Namen – bestehende Doppelnamen können nicht zu Vielfach-Kombinationen zusammengeführt werden.
  • Minderheitenschutz: Für anerkannte nationale Minderheiten gelten Sonderregeln, etwa für sorbische oder friesische Namensformen.
  • Neuregelung für Adoptionen: Volljährige Adoptierte dürfen ihren bisherigen Nachnamen behalten.

Das bereits im Jahr 2024 verabschiedete Gesetz zur Reform des Namensrechts tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Die längere Übergangszeit wurde bewusst gewählt, um den Standesämtern ausreichend Zeit für die technische und organisatorische Umsetzung zu geben. In dieser Phase wurden auch die Standesbeamtinnen und Standesbeamten bundesweit entsprechend geschult.

Die neuen Regelungen betreffen nicht nur Namenserklärungen, die ab dem 1. Mai 2025 neu vor dem Standesamt abgegeben werden. Sie gelten auch rückwirkend für bestehende Ehen sowie für die Namensführung von Kindern, die vor diesem Datum geboren wurden. Eine Frist zur Abgabe der Erklärung für vor dem 1. Mai 2025 bestimmte Namen besteht nicht.

Für jede Namenserklärung fällt eine Gebühr in Höhe von 40 Euro an. Wird im Zuge dessen ein neuer Name bestimmt, verlieren die bisherigen Ausweisdokumente – wie Reisepass und Personalausweis – ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden.

Die Standesämter rechnen bundesweit mit einem großen Interesse an den Änderungen.

Darüber hinaus stellen die Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord auf ihren Internetseiten ergänzende Informationen sowie Vordrucke für Anfragen zur Verfügung. Anfragen werden individuell per Mail beantwortet und Termine gezielt vereinbart. Eine Vorsprache ohne Terminvereinbarung ist nicht möglich.

Ansprechpartner für die Medien:
René Möller, Pressesprecher beim Senator für Inneres und Sport, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rene.moeller@inneres.bremen.de