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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues Heimrecht stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern

Senatorin Stahmann: Wichtige Voraussetzung für eine würdevolle Pflege

29.11.2022

Das zum Jahresende auslaufende Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wird nach einer wissenschaftlichen Evaluation novelliert. Einen Entwurf der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat der Senat heute (29. November 2022) gebilligt. Damit ist der Weg frei für die parlamentarische Befassung im Dezember. Der neue Gesetzestext stärkt die Rechte von Bewohnerinnen und Bewohnern. Unter anderem sollen künftig die wesentlichen Ergebnisse von Regelprüfungen zeitnah und in allgemeinverständlicher Form im Internet veröffentlicht werden. Das Gesetz soll zudem auch in leichter Sprache zugänglich gemacht werden und so über die Pflichten der Einrichtung und die Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner informieren.

Gesetzlich verankern will die Senatorin darüber hinaus ein Mitbestimmungsrecht bei der individuellen Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung: "Wir müssen den Bewohnerinnen und Bewohnern Gelegenheit geben, ihre Wünsche frühzeitig zu äußern. Und die müssen auch berücksichtig werden", sagte Senatorin Anja Stahmann. Geschaffen werden soll zudem ein Recht auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumentationen und Unterlagen.

"Alte und pflegebedürftige Menschen leben in einem besonderen Abhängigkeitsverhältnis zu den Einrichtungen und Personen, die sie pflegen", sagte die Senatorin weiter. "Meinem Haus und mir persönlich ist es wichtig, die Stellung der Menschen gegenüber den Einrichtungen zu stärken. Für eine würdevolle Pflege ist das eine wichtige Voraussetzung." Wo Menschen selber ihre Rechte nicht mehr in Anspruch nehmen könnten, hätten Angehörige oder rechtliche Vertretungen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in Unterlagen und zur Mitwirkung an der Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung.

Angepasst wird in der Gesetzesnovelle auch die Überwachung von Einrichtungen durch jährliche Regelprüfungen. So kann die Wohn- und Betreuungsaufsicht die Prüfungen für zwei Jahre aussetzen, wenn eine Einrichtung bereits von anderen Institutionen ohne wesentliche Beanstandungen geprüft worden ist. Dazu gehören unter anderem der Medizinische Dienst der Krankenkassen, der Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung e.V. oder ein von den Landesverbänden der Pflegekassen bestellter Sachverständiger.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de