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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Wohneinrichtung für Covid-19-Genesene aus der Erstaufnahme

30.04.2020

Zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtung für Geflüchtete in Vegesack hat die Sozialbehörde heute (Donnerstag, 30. April 2020) in der Waller Überseestadt eine neue Unterkunft in Betrieb genommen. Hier sollen für die Dauer ihrer Gerichtsverfahren Personen aufgenommen werden, die Rechtsmittel eingelegt haben gegen die Zuweisungsentscheidung zu ihrem gesetzlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit und nur für die Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens werden sie dort untergebracht. Eine Wohnverpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft besteht nicht.

Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus
Senatorin Stahmann beantwortet Fragen der Presse im Zollhaus

Zunächst werden junge Männer aufgenommen, die die Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nach 14-tägiger Quarantäne in der Vegesacker Landeserstaufnahmestelle bereits durchlaufen haben, die keine Krankheitssymptome zeigen, und denen Ärzte des Gesundheitsamtes Symptomfreiheit bescheinigt haben. Die Quarantäne ist damit ausgelaufen. Auf mittlere Sicht sollen auch Personen hinzukommen, die unter Quarantäne standen, aber mehrfach negativ auf das Virus getestet wurden, und für die das Gesundheitsamt die Quarantäne aufgehoben hat.

Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung
Zwei-Bett-Zimmer in der neuen Einrichtung

Das Zollhaus bietet derzeit Platz für rund 40 Personen. In diesem Umfang entlastet es die Landeserstaufnahmeeinrichtung, wo etwa 310 Personen in knapp 200 Zimmern leben (Stand: heute Vormittag). Ziel in der derzeitigen epidemiologischen Lage sei ein Weiterbetrieb der Erstaufnahme mit 250 Plätzen.

„Mit der Wiedereröffnung des Zollhauses fahren wir unseren Kurs konsequent fort, angesichts des Ansteckungsrisikos in der Pandemie möglichst viele Menschen aus der Erstaufnahme ausziehen zu lassen“, sagte Sozialsenatorin Anja Stahmann. Im Zollhaus stünden den Bewohnern kleine Zimmer mit eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung, die Mahlzeiten würden in Gemeinschaftsräumen eingenommen.

Im Zollhaus waren seit Dezember 2014 zunächst zwölf unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht worden, ab Herbst 2015 war es mit 60 Minderjährigen voll belegt. Träger war die Akademie Lothar Kannenberg. Für den ursprünglichen Zweck wird das Haus derzeit nicht mehr benötigt. Die Betreuung der jungen Männer wird die AWO übernehmen.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de