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Der Senator für Finanzen

Nein zur „Erbschaftsteuer extra light“

Finanzsenatorin Karoline Linnert kritisiert Vorschlag der Bundesregierung

07.07.2015

"Der neueste Vorschlag der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer läuft ins Leere. Nur in Ausnahmefällen wäre bei Betriebsvermögen noch Erbschaftsteuer fällig", kritisiert Finanzsenatorin Karoline Linnert den aktuellen Entwurf der Bundesregierung. "Dieser Gesetzentwurf ist ein zahnloser Tiger. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Erbschaftsteuer Marke "extra light" verfassungskonform ist." Karoline Linnert erinnert an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, in dem die viel zu weitgehende Befreiung des Betriebsvermögens kritisiert wurde. "Die extreme Begünstigung von großen Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen bleibt bestehen. Mit Steuergerechtigkeit hat das nichts zu tun. Da muss erheblich nachgebessert werden!"

Karoline Linnert betont, dass bei der Reform selbstverständlich gewährleistet werden müsse, dass bei einem Generationenwechsel in Betrieben das Unternehmen fortgeführt werden kann und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die vorgesehenen Regelungen für Betriebe mit bis zu 15 Beschäftigten seien deshalb weitgehend akzeptabel. "Aber die Erhöhung der Prüfschwelle auf 26 Millionen Euro ist absurd." Bereits die ursprünglich von Finanzminister Schäuble geplante Prüfschwelle von 20 Millionen Euro war zu hoch. Sie hätte bedeutet, dass über 98 Prozent der Unternehmen, die die Arbeitsplätze erhalten, von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont würden. Nur in knapp zwei Prozent der Erbschaftsfälle wäre es noch zu einer Bedürfnisprüfung gekommen. "Diesen Schwellenwert noch einmal zu erhöhen ist der Kniefall vor der Wirtschaftslobby. Dafür habe ich kein Verständnis."