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Der Senator für Finanzen

Monat für Monat mehr Netto in der Tasche:

Jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

21.10.2004

Senator Dr. Ulrich Nußbaum: „Die Vorteile des Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens liegen auf der Hand“

Die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005 sind versandt. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen zu lassen. Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum: „Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Eintragung eines Freibetrages ihr laufendes Nettoeinkommen erhöhen können“. Die Vorteile des „Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahrens“ lägen auf der Hand: Dadurch, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag berücksichtige, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen. „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um ihre Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen“, erklärte Senator Dr. Nussbaum weiter.

Vom Finanzamt können auf der Lohnsteuerkarte beispielsweise Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Ein Freibetrag kann aber nur auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn alle Aufwendungen insgesamt 600 Euro übersteigen. Werbungskosten können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro übersteigen. Das heißt: Werbungskosten allein führen nur dann zu einem Freibetrag, wenn sie mehr als 1.520 Euro betragen. Zudem muss im Folgejahr zwingend eine Steuererklärung abgeben werden, es sei denn, dass lediglich die so genannten „Pauschbeträge für behinderte Menschen“ eingetragen werden. Häufig lohnt es sich, für Arbeitsmittel oder für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Freibetrag eintragen zu lassen – oder für die Kirchensteuer.

Die Formulare für den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ sind bei den Finanzämtern in Bremen und Bremerhaven oder im Internet unter folgender Adresse erhältlich:


http://www.bremen.de/formulare/forms/antrag_auf_lohnsteuerermaessigung_2005.pdf


http://www.bremen.de/formulare/forms/antrag_auf_lohnsteuerermaessigung_einfach_2005.pdf



Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einen Freibetrag auf der Steuerkarte haben oder nur die Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. der Steuerklasse I in Steuerklasse II beantragen, müssen nach Mitteilung der Finanzverwaltung nur einen vereinfachten Ermäßigungsantrag für 2005 stellen. Grundsätzlich wird die Steuerklasse II von den Gemeinden auf den Lohnsteuerkarten bescheinigt. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II aber auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

Mit dem vereinfachten Ermäßigungsantrag können Steuerzahlende maximal den Freibetrag des Vorjahres erhalten. Sie sollten allerdings überprüfen, ob sich der Freibetrag möglicherweise wegen veränderter Verhältnisse verringert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Arbeitszimmer wegfällt oder sich die Entfernung durch den Wechsel der Arbeitsstelle verringert.