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Der Senator für Finanzen

Meilenstein auf dem Weg für mehr fairen Wettbewerb und Bürokratieabbau

Finanzministerkonferenz treibt Reform der Einfuhrumsatzsteuer voran

10.09.2026

Die Finanzministerkonferenz hat heute (10. September 2026) auf Initiative von Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Hessen einen weiteren Schritt für fairen Wettbewerb und weniger Bürokratie unternommen: Die Finanzministerinnen und -minister der Länder sprechen sich in ihrem Beschluss einstimmig dafür aus, eine Reform des Erhebungsverfahrens bei der Einfuhrumsatzsteuer weiter voranzutreiben. Für die Vereinfachung von Importen soll das aktuelle Fristenmodell möglichst bis zum 1. Januar 2030 durch ein Verrechnungsmodell ersetzt werden, das Unternehmen beim administrativen Aufwand entlastet und ihnen Liquidität lässt.

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich das Konzept für das Verrechnungsmodell erarbeitet. Neben den erforderlichen Gesetzesanpassungen müssen Bund und Länder nun gemeinsam zunächst die umfangreichen Anpassungen der IT-Verfahren zur technischen Umsetzung des komplexen Verrechnungsmodells nach einheitlichen Regularien in die Wege leiten.

Finanzsenator Björn Fecker bezeichnet es als gutes Signal für den Wirtschaftsstandort, dass die Finanzministerinnen und -minister bei dem Reformvorhaben eng beieinander sind: "Eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer hebt Wettbewerbsnachteile gegenüber unseren europäischen Nachbarn auf, baut Bürokratie ab und stärkt den Hafenstandort Bremen. Mit dem Verrechnungsmodell können die Kosten für Unternehmen gesenkt und ihr bürokratischer Aufwand verringert werden. Damit können wir einen Anreiz für Importeure setzen, die bremischen Häfen zu nutzen. Für die Steuerverwaltung ist der Aufwand hoch, die IT-Verfahren für das komplexe und weitgehend automatisiert ablaufende Verrechnungsmodell anzupassen. Gerade mit Blick auf die knappen personellen Ressourcen unserer Steuerverwaltung ist das eine Herausforderung, die sich für die Stärkung unseres Wirtschaftsstandortes aber lohnt. Deshalb möchte ich mich ausdrücklich für das große Engagement unserer Fachleute bedanken."

Zum Hintergrund:

Im EU-Vergleich bedeutet die Einfuhr von Gütern nach Deutschland für die Unternehmen eine höhere Belastung der Liquidität als die Einfuhr in andere Länder. In Deutschland gilt seit 2020 ein Fristenmodell für das Abführen der Einfuhrumsatzsteuer auf Warenimporte. Statt am 16. eines Monats müssen die Importeure die Einfuhrumsatzsteuer erst am 26. des zweiten Folgemonats entrichten. Diese Fristenlösung verkleinert die Liquiditätslücke. Die meisten anderen EU-Staaten setzen hingegen auf ein Verrechnungsmodell, bei dem Unternehmen bei der Einfuhr von Waren zunächst keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen, sondern sie lediglich in der Umsatzsteuer-Voranmeldung ausweisen und als Vorsteuer abziehen. Bei großen Importmengen kann dieser Liquiditätsvorteil ins Gewicht fallen, weshalb manche Unternehmen für ihre Einfuhren Häfen in den Niederlanden oder Belgien bevorzugen.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de

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