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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Mehr Platz für Solaranlagen auf Bremer Dächern

11.05.2023

Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, hat heute (10. Mai 2023) einen Erlass zur Förderung der Energiewende in Kraft gesetzt. So gelten im Vorgriff auf die nächste Novelle der Bremischen Landesbauordnung und der Musterbauordnung des Bundes ab sofort geringere Abstandsflächen zu Brandmauern für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen. Dazu Senatorin Schaefer: "Damit erhöht sich der mögliche Ertrag aus diesen Anlagen, die Rentabilität, sowie der Beitrag zum Klimaschutz und der Energiewende in Bremen. Wir beschleunigen so die Möglichkeit, Bremer Dachflächen optimal nutzen zu können."

Grundsätzlich gilt weiterhin, dass Solaranlagen so anzubringen sind, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Im Unterschied zur bisherigen Regelung, wonach fast durchgängig 1,25 Meter Abstand einzuhalten waren, muss jetzt gar kein Abstand integriert werden, wenn die Brandwände mindestens 0,3 Meter über die Bedachung herausragen.

Sind Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden nur bis unter das Dach geführt, können Solaranlagen mit bis zu 0,3 Meter Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 0,5 Metern errichtet werden. Dieser reduzierte Abstand wurde bereits 2022 in die Bremische Landesbauordnung übernommen. Das Risiko zusätzlicher Brände wird für überschaubar gehalten, insbesondere, weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen bis 0,3 Meter Höhe nicht besonders ausgeprägt ist und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 0,5 Meter noch in der Lage ist die Dachhaut für wirksame Löscharbeiten zu öffnen.

Aufgrund der derzeitigen Energiekrise - ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine - wurden bereits gesetzgeberisch eine ganze Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die helfen sollen von fossilen Brennstoffen unabhängiger zu werden aber auch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit, zur Senkung der hohen Energiepreise und zum Klimaschutz zu leisten. Ein Baustein hierzu ist die Verbesserung von Möglichkeiten der Installation von Solaranlagen (Photovoltaik- und Solarthermieanlagen) auf Dächern. Die bisher bestehende Regelung in Paragraph 32 Absatz 5 der Bremischen Landesbauordnung sah bei Solaranlagen aus brennbaren Baustoffen noch einen Mindestabstand von 1,25 Metern zu Brandwänden oder Wänden anstelle von Brandwänden vor.

Diese Abstände führten dazu, dass die mögliche auf dem Dach zu installierende Fläche für Solaranlagen unter Umständen relativ klein und der Stromertrag verhältnismäßig gering war. Dadurch waren die Maßnahmen dann auch nicht rentierlich. Diese Frage wurde inzwischen in der Projektgruppe Brandschutz als Untergremium der Fachkommission Bauaufsicht intensiv diskutiert. Der Fachkommission Bauaufsicht wurde daraufhin in ihrer letzten Sitzung Mitte Juli ein Vorschlag unterbreitet, der eine diesbezügliche Änderung enthält. Solaranlagen können danach bis an über das Dach hinausgehende Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden herangebaut werden, wenn sie diese nicht überragen. Dies ist jetzt durch den aktuellen Erlass ab sofort in Kraft gesetzt.

Der Erlass ist auch auf der Ressorthomepage zu finden:

www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planen-bauen/rechtsgrundlagen-3559

Und hier geht es zum Bremer Solarkataster, um einfach zu testen, ob das eigene Dach geeignet ist:

www.solarkataster-bremen.de/#s=startscreen

Ansprechpartner für die Medien:
Jens Tittmann, Pressesprecher bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Tel.: (0421) 361-6012, E-Mail: jens.tittmann@umwelt.bremen.de