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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Mehr als 1.800 Meldungen zur einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht

04.04.2022

Im Land Bremen wurden bis zum vergangenen Wochenende 1.802 Meldungen im Rahmen der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht getätigt. Insgesamt haben sich 447 Einrichtungen und Unternehmen registriert, um ihre nicht geimpften Beschäftigten zu melden. Ein großer Teil der Meldungen erfolgte bereits in den ersten Tagen nach der Freischaltung der Meldeportale in Bremen und Bremerhaven am 15. März 2022. Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesen sind seit dem 15. März verpflichtet, die nicht geimpften Beschäftigten an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Meldungen sind für die Einrichtungen und Unternehmen verpflichtend und erfordern keiner Aufforderung durch das Gesundheitsamt.

Um die Meldungen im Land Bremen einfach zu gestalten, wurden sowohl in Bremen, als auch in Bremerhaven, Meldeplattformen eingerichtet. Unter

können sich die jeweiligen Einrichtungen und Unternehmen registrieren und anschließend die Meldungen über ungeimpfte Beschäftigte durchführen. Die Meldungen durch die Einrichtungen und Unternehmen haben unverzüglich zu erfolgen, sind aber auch jetzt noch möglich.

Die jeweils gemeldeten Beschäftigten erhalten darauf folgend eine postalische Aufforderung ihrem Arbeitgeber einen Impfnachweis vorzulegen. Dafür haben sie vier Wochen Zeit. Wird dieser Nachweis nicht vorgelegt, erfolgt erneut eine Ansprache durch das Gesundheitsamt mit einer erneuten Frist von vier Wochen. Anschließend können Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht bezieht sich auf Beschäftigte in diversen Einrichtungen des Gesundheitswesens. Seit dem 15. März müssen die Beschäftigten gemeldet werden, die weder einen vollständigen Impfschutz, noch einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorweisen können, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können. Als vollständig geimpft gilt, wer zwei Impfungen mit einem Impfstoff erhalten hat, der in der Europäischen Union zugelassen ist.

Umfangreiche Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht finden sich auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: www.gesundheit.bremen.de/corona/einrichtungsbezogene-impfpflicht-42892

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de