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Der Senator für Inneres und Sport

Maßnahmen zur Eindämmung der Rockergewalt

Erweiterung der Waffenverbotszone, Platzverweise und Verbot von Rockerkutten

10.05.2011

Vor dem Hintergrund der Rockerauseinandersetzungen am Wochenende in der Bremer Innenstadt hat der Senat heute (10.05.2011) eine Ausweitung der Waffenverbotszone beschlossen. Die Erweiterung dient dazu, gewalttätige Vorkommnisse im Bereich um die Clubhäuser der dort ansässigen Rocker-Gruppierungen möglichst frühzeitig unterbinden zu können. In der Zone ist das Mitführen von Schuss- und Stichwaffen und vor allem von gefährlichen Gegenständen wie Schlagstöcken, Baseball-Schlägern, Schlagringen, Messern aller Art, Äxten, Handschuhen mit harten Füllungen usw. verboten.

Künftig gilt die Waffenverbotszone von der Bürgermeister-Smid-Straße im Westen bis zum Dobben/ Eduard-Grunowstraße, Rembertikreisel, Fedelhören im Osten, und vom Bahnhofsvorplatz/ An der Weide/ Außer der Schleifmühle im Norden bis zum Stadtgraben einschließlich Präsident-Kennedy-Platz im Süden. (Zeichnung siehe Anlage).

Zugleich kündigte der Senator für Inneres, Ulrich Mäurer, an, ein Kuttentrageverbot zu erlassen, das das Tragen von einschlägigen Rockerbekleidungen, die kriminellen Rockergruppierungen zuzuordnen sind, im Bereich der Waffenverbotszone im öffentlichen Raum untersagt. „Damit wollen wir verhindern, dass Rocker durch ihr Auftreten Bürgerinnen und Bürger provozieren und einschüchtern.“ Gegen die an den Auseinandersetzungen vom Wochenende beteiligten Rocker sollen Platzverweise ausgesprochen werden, die ihnen untersagen, sich bis auf weiteres an Orten aufzuhalten, die eine erneute körperliche Auseinandersetzung provozieren könnten.

Eine Schließung der Vereinslokale der Rocker steht zurzeit nicht an, der Senator wird jedoch die Eigentümer der einschlägigen Immobilien auffordern, die Miet- bzw. Pachtverträge mit den Rockervereinen aufzulösen.

Angesichts der öffentlichen Diskussion um die aktuell erörterte Frage eines Vereinsverbotes gegen die Rockerclubs weist der Senator darauf hin, dass vor die Durchsetzung eines solchen Verbote ähnliche hohe rechtliche Hürden gesetzt sind wie bei einem Parteienverbot. Zur Sache selbst können daher aus ermittlungstaktischen Gründen keine Angaben gemacht werden. Mäurer weist in diesem Zusammenhang aber darauf hin, dass die Innenministerkonferenz in ihrer letzten Sitzung beschlossen hat, zu prüfen, ob ein bundesweites Verbot von kriminellen Rockervereinigungen möglich ist. „Das muss letztlich unser Ziel sein“, betonte er.

Anhang: Skizze der Waffenverbotszone (pdf, 3.5 MB)