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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Leitlinien für die Betreuung drogenabhängiger Eltern unterzeichnet

19.04.2007

Senatorin Rosenkötter: Wichtiger Baustein im Maßnahmenkatalog zum Kindeswohl

Der Leiter des Gesundheitsamtes Bremen, Professor Dr. H.- Jochen Zenker, und die Träger der Drogenhilfe in der Hansestadt, haben heute (19.4.2007) im Beisein von Sozial- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter eine Vereinbarung unterzeichnet, die wichtiger Bestandteil des Maßnahmenkatalogs zur Sicherung des Kindeswohls ist. Dabei geht es um „Leitlinien und Verfahrensregeln für die Beratung und Betreuung drogenabhängiger Schwangerer, Mütter und Eltern durch die Bremer Drogenhilfe“.

„Diese Leitlinien“, so Senatorin Ingelore Rosenkötter, „sind einzubetten in unsere Gesamtanstrengungen, die Substitutionsbehandlung und die Versorgung drogenabhängiger Personen im Lande Bremen zu verbessern und in diesem Zusammenhang besonders das Kindeswohl in den Fokus der Drogenhilfe und der behandelnden Ärzte zu rücken. Die Leitlinien sind dazu ein Baustein.“

Mit den neuen vom Gesundheitsamt Bremen und den Trägern der Drogenhilfe entwickelten verbindlichen Verfahrensregeln gibt es unverzichtbare Kriterien, die einzuhalten sind, damit ein Kind bei der Mutter/ den Eltern verbleiben kann. Sehr detailliert sind Kontrollaufgaben und Verhaltensregeln bei akuten Gefährdungen des Kindeswohl festgelegt. Die Leitlinien sollen Grundlage des Handelns der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Drogenhilfe sein.

Ein weiterer Baustein, der Ärzte, die Drogenabhängige behandeln, einbezieht, ist nach Angaben der Senatorin eine „Gemeinsame Empfehlung zur Substitutionsbehandlung in Bremen“. In Gesprächen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen, der Ärztekammer Bremen und den Krankenkassen wurde vereinbart, eine bereits bestehende Empfehlung um weitere Standards – zum Beispiel zur Behandlung von Schwangeren, Müttern und Eltern, zum Umgang mit Beigebrauch und zur Verschreibung psychotroper Medikamente – zu aktualisieren beziehungsweise zu ergänzen. Mit der Verabschiedung wird im Mai/Juni gerechnet.

Dritte Maßnahme: Die konsequente Umsetzung der fachlichen Weisung „Umgang mit Kindern substituierter bzw. drogenabhängiger Mütter/Väter bzw. Eltern“ für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Soziale Dienste. Ein Beirat, in dem Jugendamt, Gesundheitsamt, Drogenhilfe und Ärzte vertreten sind, wurde begleitend eingerichtet.