Sie sind hier:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Leitfaden „Sexualität und Behinderung“ liegt vor

Selbstbestimmte Sexualität sowie Schutz vor Gewalt und Missbrauch

13.07.2020

Nachdem der Leitfaden zur Prävention sexualisierter Gewalt im Jahr 2016 vorgestellt worden ist, liegen nun die Empfehlungen des Runden Tischs "Sexualität und Behinderung" zur Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmte Sexualität von Menschen mit Behinderung vor. Ein sexualfreundliches Klima in Wohneinrichtungen sowie in der privaten Wohnumgebung wird danach als wichtiger Aspekt für eine selbstbewusste und selbstbestimmte Sexualität angesehen, die als bester Schutz vor sexueller Gewalt gilt. Auf einer Pressekonferenz haben heute (Montag, 13. Juli 2020) Vertreterinnen der Sozialbehörde, des Runden Tisches "Sexualität und Behinderung" sowie der Landesbehindertenbeauftragte den Leitfaden vorgestellt.

"Menschen mit Behinderung, besonders mit einer geistigen Behinderung, brauchen oft Unterstützung zur Entwicklung einer selbstbestimmten Sexualität", sagte Dr. Petra Kodré, Abteilungsleiterin bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport. Ambulante und stationäre Einrichtungen für Behinderte nähmen diese Herausforderung zunehmend an. Dazu gehöre auch, dass in Wohneinrichtungen oder im privaten Wohnumfeld Gelegenheiten zur sexuellen Selbstbestimmung bestehen oder eingerichtet werden. "Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen Zugänge zu einer selbstbestimmten Sexualität haben und zugleich auch ihre Grenzen klar formulieren können", sagte Kadidja Rohmann, Fachberaterin zur Prävention von Grenzverletzungen und sexueller Gewalt bei der Lebenshilfe Bremen und tätig im Bereich der unterstützten Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung.

"Der Leitfaden dreht sich im Kern um die Verwirklichung von Selbstbestimmung und Menschenrechten und stellt hierzu die Perspektive behinderter Menschen in den Mittelpunkt", sagte der Landesbehindertenbeauftragte Arne Frankenstein. "Ich begrüße diesen Ansatz und danke den Autor*innen für ihre klare Botschaft: Selbstbestimmte Sexualität ist ein Menschenrecht. Sie ist Ausdruck und Voraussetzung einer selbstbestimmten Lebensführung sowie voller, wirksamer und gleichberechtigter Teilhabe insgesamt." Ausgangspunkt sei die Information über sexuelle Rechte sowie die sexuelle Aufklärung zu Themen wie Wissen über den eigenen Körper, Partnerschaft und sexuelle Orientierung, Heirat, Empfängnisverhütung und Sterilisation, Schwangerschaft, Elternschaft, Selbstbefriedigung und Sexualassistenz. Arne Frankenstein weiter: "Ich halte es für besonders wichtig, die Rahmenbedingungen zur Förderung einer selbstbestimmten Sexualität von behinderten Menschen zu verbessern. Der Leitfaden wird dazu beitragen, das häufig tabuisierte Thema Sexualität und Behinderung nicht nur positiv zu besetzen, sondern vor allem Barrieren abzubauen."

Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer müssen zum Wohl der Betreuten handeln und sie aufgrund ihrer Wünsche vertreten. Bei sehr persönlichen Lebensentscheidungen, die unter anderem die sexuelle Selbstbestimmung betreffen, haben Betreuerinnen und Betreuer aber kein Mitspracherecht. „Dies bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen mit einer gesetzlichen Betreuung über die Fragen von Familienplanung, Eheschließung oder der Entscheidung zwischen homo- und heterosexueller Lebensführung nicht durch die Rechtliche Betreuung vertreten werden, und in diesen Dingen selbst entscheiden dürfen“, sagte die Sexualpädagogin Meline Götz.
Sie fügte hinzu: „Menschen mit Behinderungen benötigen – abhängig vom individuellen Hilfebedarf – für die sexuelle Aufklärung die Ansprache aller Sinne, anschauliche Materialien, Texte in Leichter Sprache, die Arbeit mit Symbolen und viele Wiederholungen.“ Aufklärungsthemen dürften daher nicht nur im Schulunterricht oder in einer Beratungsstelle behandelt werden, „sondern vielmehr im Alltag, wo sie am häufigsten auftauchen.“ Unterstützerinnen und Unterstützer der Behindertenhilfe müssten daher ihre eigene Haltung zur Sexualität und zur Sexualität ihrer Klientinnen und Klienten reflektieren und einen transparenten und einheitlichen Umgang mit dem Thema im Dienst pflegen.

"Studien belegen, dass Menschen mit Behinderungen deutlich häufiger Gewalt ausgesetzt sind als Menschen ohne Behinderungen", betonte Kadidja Rohmann. Frauen mit einer geistigen Behinderung seien etwa viermal häufiger betroffen als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, viele hätten in Kindheit und Jugend sexuellen Missbrauch durch Erwachsene erlebt. "Menschen mit Behinderungen befinden sich viel häufiger in schwierigen Lebenslagen mit Abhängigkeiten, leben oft stärker isoliert und die Glaubwürdigkeit ihrer Schilderungen wird eher angezweifelt."

Der Leitfaden enthalte daher konkrete Empfehlungen zum Vorgehen bei Vorliegen von Anhaltspunkten für den Verdacht auf sexualisierte Gewalt und klärt auf über Auswirkungen, Risikofaktoren sowie Prävention.

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport hat die Erarbeitung des Leitfadens finanziell gefördert. Er stellte einen wichtigen Baustein zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention dar. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen mit Behinderungen sowie ihre selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sind die Maximen.

Der Leitfaden richtet sich im Wesentlichen an persönliche Assistenzen und Beschäftigte in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Er kann bezogen werden unter der Telefonnummer 0421-361- 6109 bzw. martina.kemme@soziales.bremen.de oder im Internet unter www.soziales.bremen.de.

PDF-Download - Leitfaden (pdf, 1.7 MB)

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de