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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Leitbild für Schutzkonzepte für Frauen

Runder Tisch zur Umsetzung der Istanbul-Konvention trifft sich zum fünften Mal

13.06.2025

Ein großes Thema nahm sich der von Frauensenatorin Claudia Bernhard jährlich einberufene Runde Tisch zum im März 2026 geplanten Abschluss des ersten Bremer Landesaktionsplans "Istanbul-Konvention" vor. Die Landeskoordinierungsstelle bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz diskutierte über Schutzkonzepte mit beteiligten Ressorts, Trägern des Schutz- und Hilfesystems, gleichstellungspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen, dem Betroffenenbeirat und Fachverbänden.

Dazu sagt Frauensenatorin Claudia Bernhard: "Frauen erleben Gewalt nicht nur in Partnerschaften – sie erfahren Übergriffe in der Schule, in Tagesstätten und Wohngruppen für Behinderte und an vielen anderen Orten des öffentlichen Lebens. Dort hilft ihnen keine Fußfessel, schützt sie keine einzelne plakative Maßnahme. An diesen Orten können wir aber etwas ausrichten und für Sicherheit sorgen: Gewaltschutzkonzepte sind essenziell, um zu gestalten, was passieren muss, damit nichts passiert. Schutzkonzepte sorgen dafür, dass Gewalt verhindert wird, indem Einrichtungen kein Tatort werden. Und dafür, dass Betroffene kompetente Hilfe und Zugang zu Unterstützung finden."

Mehrere Vorhaben im Landesaktionsplan "Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen" nehmen sich das vor. Für Kitas, Schulen, Behinderteneinrichtungen und für Gemeinschaftsunterkünfte geflüchteter Menschen haben die verantwortlichen Ressorts Vorgaben für wirksame Schutzkonzeptprozesse geschaffen. Sie berichteten am Runden Tisch, wie es ihnen gelingt, dass Gewalt erkannt und Maßnahmen ergriffen werden, sie zu stoppen oder präventiv zu verhindern.

Ziel des Runden Tisches heute war es, die Grundsätze für ein gemeinsames Leitbild für Schutzkonzepte zu entwickeln. Dabei orientierten sich die Teilnehmenden einerseits an den bisherigen Grundlagen und Erfahrungen der Ressorts, aber auch an den vom Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland (bff) erarbeiteten fachlichen Standards für den Bereich der Eingliederungshilfe. Der Schlüssel für ein wirksames Schutzkonzept sei Partizipation. Weitere Gelingensfaktoren sind eine systematische Herangehensweise an die Entwicklung von Schutzkonzepten, bei der eine Risiko- und Potenzialanalyse am Anfang steht, sowie ein Verständnis der Anforderungen als Organisationsentwicklungsprozess.

Der Betroffenenbeirat sieht den Bedarf und die Chancen von geeigneten sexualpädagogischen Konzepten als Bestandteil von Vorsorgemaßnahmen sexualisierter Gewalt und forderte ein betroffenensensibles und transparentes Beschwerdemanagement: "Die Verknüpfung von konkreter Prävention und gelebtem Beschwerdemanagement ist die Voraussetzung für echten Gewaltschutz. Betroffene brauchen Sicherheit. Aber sie brauchen auch das Gefühl, dass ihre Erfahrung zählt – dass sie gesehen, gehört und geschützt werden. Prävention und Beschwerde gemeinsam gedacht bedeuten: Wir sind da, bevor etwas passiert. Und wenn etwas passiert, sind wir vorbereitet."

Das Leitbild, das aus den Ergebnissen des Runden Tisches erarbeitet wird, soll zukünftig als Handlungsanweisung für die Etablierung von Gewaltschutzkonzepten genutzt werden. Die Vorgaben für Schutzkonzepte bieten dabei ebenfalls Handlungssicherheit für die Fachkräfte.

Im März 2026 legt die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz den Abschlussbericht zum ersten Bremer Landesaktionsplan vor. Auch im Rahmen der Fortschreibung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention wird das Gremium eines Runden Tisches eine große Rolle spielen, um Maßnahmen zur Verhütung, Bekämpfung und Strafverfolgung von Gewalt gegen Frauen ressort- und institutionsübergreifend zu verbessern.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de