Sie sind hier:
  • Leiharbeit strenger regeln

Der Senator für Finanzen

Leiharbeit strenger regeln

12.02.2010

Bremer Bundesratsantrag zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird an Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen

„Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss dringend überarbeitet werden. Bremen hat heute (12.02.2010) einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, um den Mißbrauch von Leiharbeit zu beenden“, erklärt Bürgermeisterin Karoline Linnert im Anschluss an die heutige Sitzung des Bundesrates. Der von Bremen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eingebrachte Antrag wurde zur Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. „Für eine sofortige Sachentscheidung gab es leider keine Mehrheit. Ich hoffe aber auf eine schnelle Entscheidung. Bremen wird auf eine zügige Behandlung in den Ausschüssen drängen. Es ist unerträglich, wenn Unternehmen ihre Stammbelegschaft reduzieren und parallel Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter einstellen. Leiharbeit soll Auftragsspitzen abfedern und kurzfristige Vertretungen sicherstellen.“


Arbeitssenatorin Ingelore Rosenkötter fügt hinzu: „Unser Ziel ist es, dass Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer der Stammbelegschaft weitgehend gleichgestellt werden. Dazu zählen die gleiche Bezahlung sowie die gleichen Arbeitsbedingungen nach einer kurzen Einarbeitungszeit. Oft bekommen Leiharbeitnehmerinnen und -arbeiternehmer nur 50 bis 60 Prozent der Lohnzahlung, die die Stammbelegschaft erhält. Solche Niedriglöhne führen im Ergebnis oftmals dazu, dass staatliche Transferleistungen in Anspruch genommen werden müssen, da das Einkommen für die Lebenserhaltung einer Familie nicht ausreicht. Wer Vollzeit arbeitet, muss aber in der Lage sein, den Lebensunterhalt eigenständig vom Arbeitseinkommen zu bestreiten“, sagt Senatorin Rosenkötter.