26.03.2003
Einführung von Frühdefibrillatoren auf Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr
Innensenator Dr. Kuno Böse hat heute (26.3.2003) in der Sitzung der staatlichen Innendeputation ein Konzept vorgestellt, dass die Anschaffung von Frühdefibrillatoren in den Einsatzfahrzeugen von Polizei und Feuerwehr im Land Bremen vorsieht. Unter Einsatz dieser vollautomatischen Elektroimpulsgeräte können Menschen bei plötzlichem Herzstillstand wiederbelebt werden. Der Defibrillator analysiert den Herzrhythmus und gibt erforderlichenfalls gezielte Elektroschocks ab.
„Mit Hilfe von Frühdefibrillatoren sollen künftig auch Polizeibeamte und Feuerwehrleute Leben retten können, wenn der Notarzt oder ein Rettungswagen noch nicht am Unfallort eingetroffen sind“, erklärte Dr. Böse am Mittwoch (26.3.). Der Innensenator verwies darauf, dass in Deutschland jährlich etwa 130.000 Menschen durch plötzliches Herzversagen sterben, was bei unmittelbarer Reanimation oftmals zu verhindern gewesen wäre. „Das ist nicht nur eine gesundheitspolitische, sondern vor allem eine gesellschaftspolitische Herausforderung“, so der Senator. Denn laut Statistik überlebten nur rund fünf Prozent der Betroffenen ein plötzliches Herzversagen. Dabei könnten drei von vier Betroffenen überleben, wenn sie innerhalb von drei Minuten reanimiert würden. Nach spätestens fünf Minuten treten die ersten irreparablen Hirnschäden ein; nach acht bis zehn Minuten ohne Reanimation ist der Patient in der Regel tot.
Zurzeit wird ein Ausbildungskonzept in enger Kooperation mit Notärzten und dem Polizeiarzt erarbeitet, das vorsieht, an der Hochschule für öffentliche Verwaltung rund 30 Multiplikatoren auszubilden, welche dann an den Polizeirevieren die Streifenwagenbesatzungen im Rahmen der Aus- und Fortbildung ausbilden. Die Kosten für die Ausbildung werden durch Stiftungsmittel einer amerikanischen Stiftung gedeckt.
Mit der Ausbildung wird schnellstmöglich begonnen. Für die Feuerwehr stellt sich die Frage der Ausbildung nicht im gleichen Umfang, da die Feuerwehrleute regelmäßig im Rettungsdienst mit eingesetzt werden und somit entsprechend ausgebildet sind. Hier ist nur noch eine Geräteeinweisung erforderlich. Das Projekt ist auf zwei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren müssen die Ergebnisse ausgewertet und eine Entscheidung über die Fortdauer getroffen werden.
Als Mindestausstattung schlagen die Behörden 37 Geräte vor: Polizei Bremen 20 Geräte, Feuerwehr Bremen 10 Geräte, Ortspolizeibehörde Bremerhaven 5 Geräte und Feuerwehr Bremerhaven 2 Geräte.
Die Kosten für ein Gerät betragen ca. 1800 €. Da Mittel für die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit den Frühdefibrillatoren in den regulären öffentlichen Haushalten nicht vorhanden sind, sucht der Senator für Inneres, Kultur und Sport derzeit nach alternativen Finanzierungslösungen. Unter anderem hat der „Förderverein der Feuerwehr Bremen“ Toto/Lotto-Mittel beantragt, mit denen ein Großteil der Geräte bezahlt werden können. Zeitgleich läuft ein Förderantrag bei der „Deutschen Herzstiftung“. Zudem hat die Verwaltungshochschule Mittel für zwei Geräte für die Polizei Bremerhaven in Aussicht gestellt.