Verbesserte Entgeltbedingungen im Land Bremen
24.03.2026Der Bremer Senat hat heute (24. März 2026) die Bekanntmachung der nächsten Erhöhung des Landesmindestlohns im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen beschlossen. Ab dem 1. April 2026 steigt der Mindestlohn der Freien Hansestadt Bremen von derzeit 14,28 Euro auf 14,87 Euro pro Stunde (brutto). Hinzu kommen zwei weitere Erhöhungen ab dem 1. Januar 2027 auf 15,17 Euro pro Stunde und ab dem 1. Januar 2028 auf 15,32 Euro pro Stunde.
Grundlage der Anhebung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Landesmindestlohn ist an den TV-L gekoppelt und entwickelt sich entsprechend den tariflich vereinbarten Anpassungen. Der neue Landesmindestlohn gilt überall dort, wo die Freie Hansestadt Bremen Einfluss auf die Gestaltung der Entgelte nehmen kann. Er findet Anwendung für Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Er gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten.
Dr. Claudia Schilling, Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, begrüßt die bevorstehende Steigerung des Landesmindestlohns: "Das Festhalten am Landesmindestlohn ist ein klares Bekenntnis des Bremer Senats für auskömmliche Entgelte und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wer einer Vollzeitbeschäftigung nachgeht, soll damit auch ein angemessenes Einkommen erzielen können." Mit dem Landesmindestlohn schöpft Bremen seinen landesrechtlichen Handlungsrahmen aus, um Niedrig- und Armutslöhnen entgegenzuwirken. Zugleich setzt der Bremer Senat mit der Fortentwicklung des Landesmindestlohns auch bundespolitische Akzente. Der neue Landesmindestlohn liegt mit 14,87 Euro fast einen Euro über dem derzeitigen Bundesmindestlohn von 13,90 Euro. Es ist ein wichtiges Anliegen des Senats, dass der Mindestlohn ausreichend bemessen ist, um die Existenzsicherung einer alleinstehenden vollzeitbeschäftigten Person zu gewährleisten.
Dr. Claudia Schilling: "Der Landesmindestlohn kann ausschließlich eine verbindliche Marke am unteren Ende der Entgeltskala setzen. Für gute Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge, die ausgehandelt werden zwischen starken Gewerkschaften und verantwortlichen Arbeitgebern. Ein höherer Mindestlohn und mehr Tarifbindung sind zentrale Gestaltungsmerkmale für soziale Gerechtigkeit in der Arbeitswelt."
Vor allem bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen ist die Entwicklung der Tarifbindung seit langem bundesweit und auch im Land Bremen rückläufig. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzten, setzt sich Bremen im Interesse der Beschäftigten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene für die Fortentwicklung gesetzlicher Mindestlöhne ein. Außerdem nutzt der Senat seine begrenzten Handlungsmöglichkeiten zur Stärkung der Tarifbindung. Dies gilt für das Land Bremen mit Tariftreuevorgaben für die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen sowie Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr. Darüber hinaus setzt sich der Senat der Freien Hansestadt auf Bundesebene seit langem für die nun bevorstehende Verabschiedung eines Tariftreuegesetzes ein, das Auftragsvergaben des Bundes unter Tarifvorbehalt stellt.
Die Gesetzgebungsbefugnis der Freien Hansestadt Bremen für ein Mindestentgelt ist aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern auf den eigenen Einflussbereich beschränkt. Anders als der Bundesmindestlohn kann der Landesmindestlohn daher nicht flächendeckend für sämtliche Beschäftigte Anwendung finden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de