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Der Senator für Finanzen

Landesgleichstellungsgesetz gilt künftig auch in Bremischen Gesellschaften

26.08.2008

Künftig wird das Landesgleichstellungsgesetz auch in den Bremischen Gesellschaften (Land und Stadtgemeinde Bremen) gelten. „Eine überfällige Entscheidung“, kommentiert Bürgermeisterin Karoline Linnert den heutigen (26.08.2008) Senatsbeschluss. „In allen Gesellschaften, in denen Bremen die Mehrheit der Anteile besitzt, wird es entsprechende Satzungsänderungen geben. Geschlechtergerechtigkeit und Frauenförderung sind Aufgaben, denen sich die Bremischen Gesellschaften verstärkt widmen müssen. Da gibt es Nachholbedarf!“


Auch Ulrike Hauffe, Landesbeauftragte für Frauen, bewertet den Senatsbeschluss sehr positiv: „Bremen geht mit der Ausweitung des Landesgleichstellungsgesetzes auf den Wirkungsbereich der Bremischen Gesellschaften einen ambitionierten Weg. Der Senat übernimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle hin zu mehr Gleichberechtigung im Beruf. Es wäre wünschenswert, dass sich auch in der privaten Wirtschaft Nachahmer finden, die sich durch die erprobten Verfahren zu eigenen Gleichstellungsmaßnahmen inspirieren lassen.“


In Bremischen Gesellschaften gilt künftig:


  • Frauenförderpläne mit verbindlichen Zeit- und Zielvorgaben sind zu erstellen und der ZGF (Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau) vorzulegen (ab 20 Beschäftigte);
  • Ausbildungsplätze sollen mindestens zu 50 Prozent an Frauen vergeben werden;
  • eine Frauenbeauftragte ist zu wählen;
  • der Frauenbeauftragten ist bei Konflikten mit der Geschäftsführung ein direkter Kontakt zum/zur Vorsitzenden des jeweiligen Aufsichtsgremiums zu ermöglichen;
  • bei gleicher Eignung sind bevorzugt Bewerberinnen einzustellen, wenn Frauen unterrepräsentiert sind. Stellenanzeigen sollen darauf ausdrücklich hinweisen.


Mit dem erweiterten Geltungsbereich des LGG wird in den Gesellschaften nicht automatisch Geschlechtergerechtigkeit einkehren. „Aber die Berichtspflicht und Frauenförderpläne werden die Sache voranbringen. Das verdeutlichen die Erfahrungen im öffentlichen Dienst“, erläutert Karoline Linnert. „Ich freue mich, dass sich jetzt auch die Gesellschaften Gedanken darüber machen müssen, wie der Frauenanteil in Führungspositionen gesteigert werden kann oder wie mehr Teilzeitarbeitsplätze eingerichtet werden können.“


Mit dem Senatsbeschluss werden künftig die Bremischen Gesellschaften auch im Senatsbericht über die Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Mann und Frau erfasst. Die Bürgermeisterin betont: „Damit wird eine ärgerliche Lücke geschlossen. Der Bericht gibt unter anderem Auskunft darüber, wie hoch der Frauenanteil in Leitungsfunktionen, bei Stellenbesetzungen, Beförderungen und Fortbildungsveranstaltungen ist. Die zweijährliche Berichtspflicht sorgt dafür, dass auch in vorwiegend männlich besetzten Chefetagen das Thema Geschlechtergerechtigkeit regelmäßig auf der Agenda steht.“