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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Lärmschutz: Weitere Tempo-30-Strecken auf dem Osterdeich

23.09.2025

Ab dem 1. Oktober 2025 werden durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) aus Gründen des Lärmschutzes neue Tempo-30-Regelungen für den Osterdeich und den Hastedter Osterdeich ausgewiesen. Als Ergebnis einer schalltechnischen Untersuchung der Straßenverkehrslärmpegel gelten dann 30 Kilometer pro Stunde als zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Diese Begrenzung gilt nach Uhrzeiten und Abschnitten differenziert:

  • nachts (22 – 6 Uhr) im Hastedter Osterdeich, Abschnitt Malerstraße bis Georg-Bitter-Straße
  • nachts (22 – 6 Uhr) im Osterdeich von Georg-Bitter-Straße bis vor Altenwall
  • tagsüber (6 – 22 Uhr) im Osterdeich, Abschnitt Stader Straße bis Sielwall.

Übersicht zu der neuen Tempo-30-Regelung.
Übersicht zu der neuen Tempo-30-Regelung. Grafik:ASV

Die bereits bestehenden Tempo-30-Strecken zwischen Lübecker Straße und Auf dem Peterswerdder (6 – 22 Uhr) sowie zwischen Höhe Clausthaler Straße und Stader Straße (ganztägig) gehen in die erweiterte Regelung auf.

Daraus ergibt sich zukünftig eine Tempo-30-Regelung nachts (22-6 Uhr) auf dem gesamten Straßenzug zwischen Malerstraße und Theatergarage. Rund-um-die Uhr soll Tempo 30 im gesamten Mittelstück zwischen Stader Straße und Sielwall gelten.

Tempo 30 aus Lärmschutzgründen

Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Kilometer pro Stunde kann ein geeignetes Mittel zum Reduzieren des Straßenverkehrslärms sein. Es ist bei Anwendung der Berechnungsvorschrift durchschnittlich mit einer Lärmminderung um 2,6 dB zu rechnen

Eine Ausweisung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ist nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen möglich und stellt in der Praxis oft höhere Hürden für die Ausweisung einer Geschwindigkeitsreduzierung als andere Gründe dar. Grundlage für die Ausweisung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen sind die "Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)". Darin wird geregelt, unter welchen Bedingungen eine Ausweisung von Tempo 30 rechtlich möglich ist.

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Die Pressestelle des Senats bietet Ihnen das Foto zu dieser Mitteilung zur honorarfreien Veröffentlichung an. Foto: ASV
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Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de