25.03.2003
Aus der heutigen Senatssitzung (25.3.2003):
Senat beschließt Ausweitung der „Schnoor-Verordnung“
Wie im Schnoorviertel können künftig bestimmte Geschäfte in der Böttcherstraße sonnabends länger öffnen und auch an Sonntagen ihre Waren anbieten. Möglich wird dies durch einen Beschluss des Senats von heute (25.3.2003), mit dem die „Verordnung über den Ladenschluss im Schnoorviertel“ von 1987 auf die Böttcherstraße ausgedehnt wird.
Nach der Verordnung können Verkaufsstellen für den Verkauf von frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen, Süßwaren, Tabakwaren und Zeitungen sowie touristischen Bedarfsartikeln an allen Sonnabenden im Jahr bis 20 Uhr sowie in der Zeit vom 10. April bis 20. Dezember an allen Sonn- und Feiertagen, ausgenommen am Karfreitag, Ostermontag und Pfingstmontag, von 10 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Aus Gründen des Arbeitsschutzes bestimmt die Verordnung ausdrücklich, dass bei Öffnung der Geschäfte außerhalb der allgemeinen Ladenöffnungszeiten keine Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden dürfen.
Die Böttcherstraße GmbH hatte die Änderung angeregt. Die Böttcherstraße ist neben dem Schnoor eine der touristischen Attraktionen Bremens, die gerade an den Wochenenden große Mengen von Besuchern anzieht.