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Der Senator für Kultur

Künstler-Sofortprogramm soll fortgeführt werden - Staatsrätin Emigholz dankt Kultur-Deputation für Unterstützung

07.05.2020

216 freie Kulturschaffende haben bis zum 2. Mai einen Zuschuss aus dem Sofortprogramm für Künstlerinnen und Künstler des Senators für Kultur erhalten. Die Task-Force der Kulturbehörde bewilligte Zuschüsse von rund 383.000 Euro. Diese Zwischenbilanz zog jetzt Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz. Der Senat hatte das mit insgesamt 500.000 Euro dotierte Programm am 31. März auf Vorschlag der Kulturbehörde auf den Weg gebracht.

Am heutigen Donnerstag, 7. Mai, hat die Deputation für Kultur in ihrer Videokonferenz das Vorgehen des Kulturressorts einstimmig gebilligt und darum gebeten, das Programm fortzuführen. Staatsrätin Emigholz dankte dem Gremium für diese klare Haltung: „Die Corona-Pandemie stellt für viele freie Kulturschaffende auch in Bremen eine existenzbedrohende Situation dar. Mit unserem Sofortprogramm haben wir darauf reagiert und konnten vielen Künstlerinnen und Künstler finanziell unter die Arme greifen – und das in einer Zeit, in der diese Menschen faktisch keine Einnahmen mehr haben. Für dieses Signal der Unterstützung und Solidarität der Deputation im Sinne der Kultur in Bremen quer über alle Fraktionen danke ich sehr herzlich. Mein ausdrücklicher Dank gilt zudem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Task-Force in meinem Haus, die dieses Programm mit großem Engagement zum Erfolg verholfen haben“, betonte Staatsrätin Emigholz.

Bis zum 4. Mai wurden 231 Anträge durch die neu gegründete Task-Force der Kulturbehörde bewilligt. Lediglich 31 Förderanträge wurden abgelehnt, etwa weil die Antragsteller nicht im Land Bremen lebten, es sich um Doppelanträge oder um eine fachfremde Berufsausübung handelte. 32 Anträge wurden von den Antragstellern zurückgezogen, weitere 25 sind derzeit in Klärung, weil beispielsweise wichtige Unterlagen fehlen oder die Antragsteller weiter Honorare von geförderten Einrichtungen wie der Volkshochschule, dem Theater Bremen oder der Musikschule beziehen können.

Staatsrätin Emigholz: „Eine Reihe von Kulturschaffenden, die für öffentliche Arbeitgeber tätig sind, erhalten von diesen als Vertrauensschutzstellung auch weiterhin die vereinbarten Honorare. Dies ist mir ganz wichtig. Es gibt vielfach enge Verbindungen von vielen freien Künstlern mit bremischen Einrichtungen.“

Lediglich 11 Anträge waren mit Stand 4. Mai noch in Bearbeitung. Nachdem zum Start des Programms am 6. April allein in der ersten Woche mehr als 170 Anträge eingingen, hat sich diese Zahl jetzt bei etwa fünf Neuanträgen pro Tag eingependelt.

„Wir haben mit dem Sofortprogramm eine der Lücken in der bisherigen Architektur der Hilfsprogramme in Corona-Zeiten schließen können“, erläutert Staatsrätin Emigholz. Anders als in anderen Förderflächen nimmt das Kulturressort keine weiterlaufenden Betriebskosten in den Fokus, sondern wegbrechende Einnahmen der Antragsteller. Das Programm ist für diejenigen Künstlerinnen und Künstler gedacht, bei denen nicht die fortlaufenden Kosten bei fehlenden Einnahmen und ein daraus entstehender Liquiditätsengpass – wie im Bundesprogramm - sondern allein die fehlenden Einnahmen das Problem sind.

„Ohne unser Programm müssten Kulturakteure, die wegen der Einnahmeausfälle in wirtschaftliche Not geraten, sofort Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld II beantragen, sofern sie über keine Rücklagen verfügen“, erklärt Staatsrätin Emigholz.

Mit dem Programm werden auch bildende Künstlerinnen und Künstler gefördert. Ergebnis ihrer künstlerischen Tätigkeit ist in der Regel ein einzelnes werthaltiges Objekt, das auch bei coronabedingt entfallender Verkaufschance noch vorhanden ist und grundsätzlich weiterhin verkaufbar ist. Im Gegenzug stellen bildende Künstlerinnen und Künstler daher im Wert der Fördersumme in Höhe von bis zu 2.000 € ein Objekt zur Verfügung, wodurch die entgangene Verkaufschance kompensiert wird. In Bremen werden die Werke in der Städtischen Galerie übernommen, für Bremerhaven entscheidet der Magistrat über den Verbleib. Dieses Verfahren wurde nach Abstimmung mit den Fachverbänden vom Senator für Kultur ins Programm aufgenommen.

Mit Blick auf die weitere Entwicklung erklärt Staatsrätin Emigholz: „Auf Grund des dynamischen Verlaufs der Corona-Krise ist heute absehbar, dass unser Programm mittelfristig ausgeschöpft sein wird. Ich gehe davon aus, dass weiterhin freie Kulturschaffende in Bremen auf Grund der Corona-Pandemie auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen sein.“ Auch in diesen schwierigen, für viele Künstlerinnen und Künstler teils existenzbedrohenden Zeiten, habe sich an der grundsätzlichen Haltung des Senats nichts geändert, so Staatsrätin Emigholz weiter: „Kunst und Kultur tragen ganz entscheidend zur bremischen Lebensqualität bei. Daher strebt unser Haus eine Fortführung des Unterstützungsprogramms an. Ich bedanke mich sehr herzlich für den Rückhalt der Deputation in dieser Frage, damit wir auch nach Corona ein vielfältiges und attraktives Kulturangebot in Bremen haben.“

Ansprechpartner für die Medien ist Heiner Stahn, Tel. 0421 361-6613, Mail: heiner.stahn@kultur.bremen.de