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Der Senator für Inneres und Sport

Kriminalitätsbekämpfung im Rotlichtmilieu verbessert

28.07.2009

In Bremen werden künftig die Möglichkeiten der Überwachung des Prostitutionsgewerbes durch die Polizei und damit die Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels verbessert. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes im Jahre 2002 wird Prostitution nicht mehr rechtlich missbilligt. Da seitdem der Straftatbestand der Förderung der Prostitution entfallen ist, hat aber auch die Polizei weniger Handhabe, in das Milieu einzudringen und beispielsweise nach Menschenhändlern und Zuhältern zu fahnden. Deswegen hatte der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, das im Lande Bremen praktizierte Konzept zur Kriminalitätsbekämpfung im so genannten Rotlichtmilieu überprüfen lassen und eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Inneres, Justiz, Wirtschaft) eingesetzt, die neue Konzepte erarbeiten soll. Der Arbeitsgruppe gehören auch die Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ) aus Bremen, sowie die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU) aus Bremerhaven an.


Die Arbeitsgruppe unter Federführung des Innenressorts hat sich jetzt in einem ersten Schritt darauf verständigt, dass Bordellbetriebe künftig auch als Gewerbebetriebe angemeldet werden müssen. Dadurch werden die Betriebe transparenter, denn sie sind zu Auskünften gegenüber anderen staatlichen Stellen wie Finanzamt und Arbeitsamt verpflichtet. „Die zuständigen Institutionen haben dadurch bessere Möglichkeiten, das Prostitutionsgewerbe zu überwachen, insbesondere nicht gemeldete Betriebe, die im Verdacht stehen, Prostitution anzubieten, zu kontrollieren“, erläuterte der Innensenator. „Damit haben wir einen ersten Ansatz, um die Schutzlücken, die durch die durchaus vernünftige Liberalisierung der Prostitution geschaffen wurden, zu beheben. Wir müssen aber noch zu weiteren Regelungen kommen, hier die Kriminalität und insbesondere den Menschenhandel im Rotlichtmilieu besser bekämpfen zu können“, so Mäurer.


Der Bremer Innensenator hatte bereits während der Innenministerkonferenz Anfang Juni 2009 in Bremerhaven einen Beschluss der IMK initiiert, der das Ziel hat, die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf die Kriminalitätsbekämpfung zu überprüfen. Einen wesentlichen Aspekt stellt hierbei insbesondere die Schaffung besserer Überwachungsmöglichkeiten der Prostitution dar. Zu den Ergebnissen wird sich die IMK im Frühjahr 2010 berichten lassen.