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Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Klimaneutrale Versorgung mit Wärme ist in Bremen möglich

Entwurf der kommunalen Wärmeplanung geht in die Öffentlichkeitsbeteiligung

14.10.2025

In zwanzig Jahren dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden – so steht es im Gebäudeenergiegesetz. Eine Umstellung auf klimaneutrale Heizformen ist in Bremen gut umsetzbar, denn es gibt ausreichend nachhaltige Energiequellen. Diese können die Stadt vollständig mit Wärme versorgen, ganz ohne klimaschädliche Treibhausgase. Der nun vorgelegte Entwurf für die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in Zukunft aussehen könnte.

Dazu Björn Fecker, Vertreter der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft: "Die Wärmewende ist eine große Herausforderung. Aber: Sie kann uns gelingen. Der vorliegende Entwurf zeigt, wo Wärmenetze wirtschaftlich entstehen und betrieben werden könnten. Es gibt erhebliche Ausbaupotentiale. Die erforderliche Wärme könnten zum Beispiel Großwärmepumpen an der Weser und an der Kläranlage liefern. Dort wo sich Wärmenetze nicht realisieren lassen, können Wärmepumpen eine verlässliche und zukunftssichere Wärmequelle sein. Nicht zuletzt sind kalte Nahwärmenetze eine interessante Option. Wenn wir diese vielen Möglichkeiten gut nutzen, können wir unsere Häuser klimaneutral und nachhaltig mit Wärme versorgen."

Der Entwurf für die kommunale Wärmeplanung zeigt auf, dass 36 Prozent des Wärmebedarfs der Stadt Bremen (ohne Stahlwerk) im Jahr 2038 über Wärmenetze wirtschaftlich abgedeckt werden könnte. Ohne Ausbau und Verdichtung der bestehenden Wärmenetze wären es nur gut 15 Prozent. Knapp 300 Trassenkilometer Transportleitung und die jeweiligen Hausanschlüsse müssen zusätzlich gebaut werden, um dieses Ziel zu erreichen.

Der Entwurf weist darüber hinaus die Stadtgebiete aus, die sich wahrscheinlich nicht wirtschaftlich mit einem Wärmenetz erschließen lassen. Für diese Gebiete kommt fast immer eine Wärmepumpe als Alternative in Frage. Das gilt auch für relativ dicht bebaute Gebiete, wenn die Luftwärmepumpen im Betrieb besonders leise sind. Erreicht werden kann dies mit Schallschutzhauben oder der Auswahl entsprechender Wärmepumpen. Wärmepumpen werden durch die aktuelle technologische Entwicklung immer leiser und leistungsstärker. So können die Geräte auch in urbanen Gebieten noch weitreichenderen Einsatz finden.

Der Wärmeplanentwurf weist nach dem Wärmeplanungsgesetz außerdem sogenannte "Prüfgebiete" aus. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich derzeit aufgrund der durchgeführten Untersuchungen noch nicht eindeutig für den wirtschaftlichen Aus- oder Neubau eines Wärmenetzes eignen. Grundsätzlich ist der Wärmebedarf in diesen Gebieten jedoch ausreichend hoch, um den Aus- oder Neubau eines Wärmenetzes denkbar erscheinen zu lassen. In diesen Gebieten liegt daher weiteres Potential für Wärmenetze. Teil der Umsetzungsstrategie ist es zusammen mit den Wärmenetzbetreibern und weiteren Akteuren Lösung für diese Gebiete zu finden. Weiter sollen Pilotprojekte zu Anergienetzen Hinweise liefern, welchen Beitrag diese zur Wärmeversorgung in den Prüfgebieten haben können. Dies findet Eingang in die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung bis 2028. In der Zwischenzeit ist in der Regel auch der Einbau einer Wärmepumpe in diesen Potentialgebieten möglich, Öl- oder Gaskessel können bei Bedarf durch eine klimafreundliche Art der Wärmeerzeugung ersetzt werden. Sollte sich später die Eignung für ein Wärmenetz doch noch herausstellen, ist ein Anschluss an dieses Netz weiterhin möglich.

Mit der Veröffentlichung des Wärmeplanentwurfs startet die Öffentlichkeitsbeteiligung. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und Verbände haben hier ebenso wie die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, die Träger öffentlicher Belange und die senatorischen Ressorts die Möglichkeit, den Wärmeplanentwurf einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Die Beteiligung ist online unter waermeplanung.bremen.de möglich.

Senator Fecker: "Jede und jeder kann online auf Karten nachvollziehen, was im Entwurf der kommunalen Wärmeplanung steht. Die Karten sind sehr genau, viele Informationen können abgerufen werden. Ebenfalls online können die Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme einreichen. Das ist direkte und unkomplizierte Beteiligung. Für alle, die keinen Zugang zum Internet haben, bietet Energiekonsens Unterstützung an. Wir wollen allen Menschen in Bremen die Möglichkeit geben, die kommunale Wärmeplanung mitzugestalten."

Alle Stellungnahmen werden bearbeitet und gegebenenfalls in den Wärmeplan eingearbeitet. Stellungnahmen können bis zum 23. November 2025 abgegeben werden.

Der Wärmeplanentwurf enthält auch eine Umsetzungsstrategie. In acht Handlungsfeldern gibt sie Impulse für die weitere Umsetzung der Wärmewende in Bremen. So sollen Pilotprojekte mit innovativen Wärmeversorgungslösungen weiter unterstützt werden. Ein Beispiel hierfür sind Genossenschaften, die kalte Nahwärmenetze für Bestandsgebäude errichten. Der Bau von Wärmenetzen soll beschleunigt werden. Hier sollen Optimierungsmöglichkeiten im Genehmigungs- und Bauprozess von Wärmenetzen ebenso geprüft werden wie der Anschluss öffentlicher Gebäude an neue Wärmenetze. Außerdem sollen die ökologischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekte von Flusswärmenutzung für konkrete Standorte geklärt werden.

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft wird den finalen Wärmeplan einschließlich Umsetzungsstrategie der städtischen Deputation für Umwelt, Klima und Landwirtschaft, dem Senat und der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) zur Beschlussfassung vorlegen und den Wärmeplan im Anschluss veröffentlichen.

Hintergrund
Kommunen sind nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, einen Wärmeplan vorzulegen. Im Wärmeplanungsgesetz ist genau festgelegt, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung aussieht und der Wärmeplan erstellt werden soll. Dieser soll aufzeigen, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann. Hintergrund dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, das ein Verbot fossiler Heizungsanlagen ab 2045 vorsieht. Die kommunale Wärmeplanung hat den Charakter einer strategischen Fachplanung. Sie begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Sie verpflichtet weder die Wärmenetzbetreiber, in bestimmten Gebieten Fern- oder Nahwärme anzubieten, noch verpflichtet sie die Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Ramona Schlee, Pressesprecherin bei der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft, Tel.: (0421) 361-96 269, E-Mail: ramona.schlee@umwelt.bremen.de