25.07.2007
Gemeinsame Pressemitteilung der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass es auch künftig keine verpflichtende Teilnahme an Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen für Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs geben wird. Stattdessen sollen sich gesetzlich Versicherte von einem Arzt einmalig über Vor- und Nachteile der jeweiligen Früherkennung beraten lassen.
Der Ausschuss hatte den Auftrag, bis zum 31.Juli die so genannte Chronikerregelung zu präzisieren und festzulegen, in welchen Fällen Früherkennungsuntersuchungen ausnahmsweise nicht zwingend vorgeschrieben sein sollen. Hintergrund: Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass chronisch Kranke zukünftig nachweisen müssen, regelmäßig an den von der Gesetzlichen Krankenversicherung bezahlten Früherkennungsuntersuchungen zu Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs teilgenommen zu haben, damit ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens halbiert wird.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun jedoch entschieden, anstelle von verpflichtenden Früherkennungsuntersuchungen eine Beratungspflicht über Nutzen und Risiken der Früherkennungsuntersuchungen durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte festzuschreiben. „Weitergehende Regelungen konnten wir nicht treffen, da alle angebotenen Früherkennungsuntersuchungen durchaus auch Risiken haben“ heißt es in der Begründung. Die Aufklärung soll in einem neu einzuführenden Präventionspass dokumentiert werden.
Dr. Birgit Weihrauch, Staatsrätin bei der Bremer Gesundheitssenatorin erklärt dazu: „Krebsfrüherkennungsuntersuchungen leisten einen wichtigen Beitrag in der Behandlung von Krebserkrankungen. Dennoch ist es gut, wenn Patientinnen und Patienten vorher von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin gründlich und entsprechend des wissenschaftlichen Erkenntnisstands informiert werden, um eine eigenverantwortliche Entscheidung zu treffen.“
Die Bremer Landesbeauftragte für Frauen Ulrike Hauffe erläutert: „In Bremen wurde zum Beispiel in puncto Brustkrebsfrüherkennung während der Modellzeit des Mammografie-Screenings von Anfang gefordert, dass Frauen eine sachgerechte Information über die Vorteile, aber eben auch über mögliche Nachteile erhalten, auf deren Basis sie sich dann entscheiden können, ob sie die Untersuchung in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Und wir haben dies nicht nur gefordert, sondern auch gezeigt, dass es machbar ist.“ Die in Bremen entwickelten Standards für Information und Beratung haben auch Berücksichtigung gefunden, als das Mammografie-Screening bundesweit und flächendeckend eingeführt wurde. „Ich hoffe, dass es gelingen wird, die Beratungspflicht in der ärztlichen Praxis durch Qualitätsstandards so um-zusetzen, dass sie den Gedanken der informierten Entscheidung weiter befördert,“ so Ulrike Hauffe.
Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Gremium der Selbstverwaltung der Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden.
Weitere Informationen:
christel.schuette@frauen.bremen.de
Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Tel. 0421/361-6050