Senat bringt Änderung disziplinar- und beamtenrechtlicher Vorschriften auf Weg
23.09.2025Vor dem Hintergrund des erstarkenden Rechtsextremismus will Bremen das Einstellungsverfahren für Beamtinnen und Beamte und das Disziplinarrecht verschärfen, um Verfassungsfeinde vom öffentlichen Dienst fernzuhalten. Den entsprechenden Entwurf einer Gesetzesnovelle hat der Senat heute (23. September 2025) beschlossen.
Finanzsenator Björn Fecker: "Gegnerinnen und Gegner unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung haben im Staatsdienst nichts verloren. Beamtinnen und Beamte haben eine besondere Treuepflicht gegenüber Staat und Verfassung. Mit der vorgelegten Novelle wollen wir dafür sorgen, dass Verfassungsfeinde unseren demokratischen Staat nicht von innen bekämpfen können und die Integrität des öffentlichen Dienstes gewahrt bleibt. Zugleich verbessern wir die Beweissicherung in Disziplinarverfahren, um Beamtinnen und Beamte bei Verstößen gegen die Verfassungstreue aus dem Dienst entfernen zu können."
Ergeben sich im Einstellungsverfahren oder aufgrund öffentlich zugänglicher Quellen inklusive Social Media Zweifel am Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung, werden die Bewerberinnen und Bewerber einer Verfassungstreueprüfung unter Beteiligung des Landesamtes für Verfassungsschutz unterzogen. Dafür schafft die Gesetzesnovelle die Grundlage. Verweigert die betroffene Person die Zustimmung zur Überprüfung, darf sie nicht eingestellt werden. Dies gilt für die Bewerberinnen und Bewerber, die in die engere Auswahl für die Einstellung gelangt sind. Darüber hinaus ermöglicht die Novelle im Rahmen eines Disziplinarverfahrens auf richterliche Anordnung die Inaugenscheinnahme der Hautoberfläche der betroffenen Beamtin oder des Beamten, um gegebenenfalls verfassungsfeindliche Tätowierungen nachweisen zu können. Außerdem wird wie im Bundesdisziplinargesetz das Fernmeldegeheimnis eingeschränkt, wenn bei Verstößen gegen die Verfassungstreue zur Beweissicherung der Zugriff etwa auf das Mobiltelefon oder Clouds und Messenger-Dienste erforderlich ist. Während die Fürsorgepflicht im Regelfall dazu führt, dass in Folge eines Disziplinarverfahrens aus dem Dienst entfernte Beamtinnen und Beamte noch für sechs Monate einen Unterhaltsbeitrag erhalten können, wird dies für Beamtinnen und Beamte ausgeschlossen, die gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen. Der Entwurf wird nun zunächst den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden im Land Bremen zur Beteiligung zugeleitet.
Der Gesetzentwurf sieht auch die Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte von 40 auf 41 Stunden vor. Hintergrund ist, dass Bremen angesichts der drohenden Haushaltsnotlage gesetzlich zur nachhaltigen Konsolidierung verpflichtet ist. Die Maßnahme führt zu einer rechnerischen Einsparung von rund 260 Stellen in der Kernverwaltung. Neben dem Bund verlangen auch Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein von ihren Beamten eine 41-Stunden-Woche. Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte ist Teil einer ganzen Reihe an Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung. Im Rahmen des verpflichtenden Sanierungsprogramms hat der Senat bereits Steuern und Gebühren für Bürgerinnen und Bürger erhöht, auf Zuwendungsempfänger kommt eine Nullrunde zu.
Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de