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Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Karlsruhe bestätigt Mietpreisbremse

Senatorin Ünsal begrüßt Entscheidung aus Karlsruhe

17.02.2026

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Berliner Vermieterin gegen die Mietpreisbremse zurückgewiesen. Damit ist klar: Die Begrenzung der Miethöhe bei Wiedervermietungen in angespannten Wohnungsmärkten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das Gericht stellt fest, dass das Instrument legitime Ziele verfolgt und geeignet sowie erforderlich ist.

Senatorin Özlem Ünsal erklärt: "Diese Entscheidung schafft für alle Beteiligten Klarheit. Sie gibt den vielen Menschen Sicherheit, die in Bremen eine Wohnung suchen und den Druck auf dem Markt täglich spüren. Die Mietpreisbremse löst nicht jedes Problem – aber sie verhindert ganz konkret, dass Mieten beim Mieterwechsel rasant sprunghaft steigen. Dass das Bundesverfassungsgericht dies in Karlsruhe deutlich bestätigt hat, ist ein wichtiges Signal."

Bremen hatte die Mietenbegrenzungsverordnung im November 2025 bis Ende 2029 verlängert. In der Stadtgemeinde Bremen darf die Miete bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine aktuelle gutachterliche Untersuchung bestätigt, dass der Wohnungsmarkt weiterhin angespannt ist: Bremen wächst, der Leerstand ist gering, die Mieten steigen stärker als im Bundesdurchschnitt.

"Für mich gehört beides zusammen: Schutz für Mieterinnen und Mieter und neuer Wohnraum. Deshalb bleiben Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen von der Mietpreisbremse ausgenommen. Wer baut und investiert, soll das weiterhin können. Bezahlbarkeit und Neubau sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Verantwortung", so Ünsal.

Ansprechpartner für die Medien:
Aygün Kilincsoy, Pressesprecher bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Tel.: (0421) 361 - 6012, E-Mail: ayguen.kilincsoy@bau.bremen.de