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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizsenator Nagel: „Erschreckende Unkenntnis verfassungsrechtlicher Grundsätze bei der CDU“

30.07.2009

„Die CDU offenbart eine erschreckende Unkenntnis verfassungsrechtlicher Grundsätze!“. Mit diesen Worten reagiert Justizsenator Ralf Nagel auf die Presseerklärung der CDU, mit der diese dem Landgericht und dem Justizsenator ein „Ultimatum“ in dem anhängigen Strafverfahren im Fall Kevin setzt. „Frau Winther als rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie ernsthaft für die Abschaffung der richterlichen Unabhängigkeit eintritt. Jeder weiß, dass die Gerichte unabhängig sind und es sich in einem Rechtsstaat schlicht verbietet, Einfluss auf die Justiz und deren Entscheidungen zu nehmen.“

Die ausstehende Entscheidung des Landgerichts hat nichts mit mangelnder Personalausstattung des Gerichts zu tun. Das Gericht ist durch sechs Richterinnen und Richter (von 42 auf 48) verstärkt worden. Die dort anhängigen älteren Strafverfahren werden zügig abgearbeitet. Darüber berichtet der Präsident des Oberlandesgerichts dem Justizsenator in regelmäßigen Abständen. Eine noch stärkere Ausstattung mit Richterinnen und Richtern verlangt selbst die Gerichtsbarkeit nicht.

Im Übrigen handelt es sich im Fall Kevin um ein schwieriges Strafverfahren. Es obliegt allein dem Gericht, wann es seine Entscheidungen trifft und welche Fragen dafür zu prüfen sind. Es ist selbstverständlich, dass der Justizsenator dem Gericht dafür keine Vorgaben machen kann.


Artikel 97 Absatz 1 Grundgesetz: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“