Sie sind hier:
  • Jurastudium: Auch das laufende Wintersemester wird nicht auf den "Freischuss" angerechnet

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Jurastudium: Auch das laufende Wintersemester wird nicht auf den "Freischuss" angerechnet

11.02.2021

Genau wie das vorangegangene Sommersemester wird auch das laufende Wintersemester Jura-Studierenden in Bremen nicht auf den sogenannten Freischuss angerechnet. Das hat heute die Senatorin für Justiz und Verfassung sowie Wissenschaft und Häfen in Abstimmung mit der Präsidentin des Justizprüfungsamts entschieden. Konkret: Aufgrund der Einschränkungen und Beeinträchtigungen durch die COVID-19-Pandemie wird die Anmeldefrist für den Freiversuch um ein weiteres Semester verlängert.
Ursprünglich hatten das Justizressort und das Justizprüfungsamt beabsichtigt, das Semester auf die Studienzeit für den Freischuss anzurechnen, da sich der Universitätsbetrieb mittlerweile auf die neue Situation eingestellt hat. So sind an der Universität zahlreiche Angebote auf Online-Formate umgestellt worden und auch Lehrveranstaltungen und Prüfungen können durchgeführt werden.

Ohne Zweifel führt die Pandemie allerdings dennoch nach wie vor zu Belastungen und Beeinträchtigungen im Studium. Nach nochmaliger Bewertung der aktuellen Lage insbesondere auch vor dem Hintergrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns und der von den Studierenden vorgetragenen Einwände haben die Senatorin und die Vorsitzende des Justizprüfungsamts daher jetzt entschieden, auch das Wintersemester nicht auf den Freischuss anzurechnen.

Hintergrund

Jura-Studierende, die ihr Studium zügig absolvieren, können einen sogenannten Freischuss – also einen zusätzlichen Versuch für die erste juristische Examensprüfung - erhalten. Bedingung dafür ist in Bremen, dass Studierenden innerhalb von vier Jahren nach Aufnahme des Studiums die Zulassung zu dieser Prüfung beantragen. Angesichts der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie wird diese Frist nun um ein weiteres Semester verlängert. Gelingt es Jura-Studierenden dennoch, im Wintersemester 2020/21 "Scheine" zu erwerben oder den Freiversuch erfolgreich zu absolvieren, werden diese Prüfungsleistungen selbstverständlich anerkannt.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Koch, Pressesprecher bei der Senatorin für Justiz und Verfassung,
Tel.: (0421) 361-14476,
E-Mail: matthias.koch@justiz.bremen.de