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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Integrationsministerkonferenz tagt online unter Vorsitz Bremens

Themen unter anderem: Integrationsförderung in der Pandemie / Erleichterte Einbürgerung / Familiennachzug / Schutz für LSBTI*-Geflüchtete / Anerkennung auch non-formaler beruflicher Qualifikationen

30.04.2021
Senatorin Sanja Stahmann als Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz leitet die online-Tagung in Bremen Foto: Pressestelle Soziales
Senatorin Sanja Stahmann als Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz leitet die online-Tagung in Bremen Foto: Pressestelle Soziales

Die Integrationsministerkonferenz (IntMK) fordert angesichts der Pandemie von Bund und Ländern gezielte Programme zur Arbeitsmarktförderung benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie spezielle Angebote zur Bildungsförderung von Kindern und Jugendlichen, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird. Den entsprechenden Leitantrag hat die turnusgemäß amtierende IntMK-Vorsitzende, Bremens Sozialsenatorin Anja Stahmann, heute (Freitag, 30. April 2021) bei einer Video-Konferenz im Anschluss an die gestrige IntMK-Hauptkonferenz vorgestellt. Anlass für die Forderung ist die deutlich erschwerte Lebenssituation vieler Menschen mit Migrationshintergrund: "Ein überproportional hoher Anteil an Menschen mit Zuwanderungsgeschichte arbeitet in den Krisenbranchen der Pandemie“, sagte die IntMK-Vorsitzende Anja Stahmann, „und die Kontaktbeschränkungen im Alltag sowie in Kita und Schule erschweren die sprachliche Integration erheblich". Insgesamt hat die 16. IntMK am Donnerstag zu mehr als 40 Tagesordnungspunkten Beschlüsse gefasst, darunter mehrheitlich die Forderungen nach einer EU-weit abgestimmten und koordinierten Asylpolitik, nach einem erleichterten Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft für in Deutschland geborene Kinder von Eltern mit anderer Staatsbürgerschaft, nach besserem Schutz für LSBTI*-Geflüchtete, und einstimmig nach Anerkennung von beruflichen Qualifikationen auch ohne formale Abschlüsse sowie nach einem weitergehenden Anspruch auf Dolmetscherdienste bei Arzt- und Behördenbesuchen.

Die Video-Konferenz mit einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Screenshot Foto: Pressestelle Soziales
Die Video-Konferenz mit einigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Screenshot Foto: Pressestelle Soziales

Die Pandemie habe verdeutlicht, so die amtierende Vorsitzende Anja Stahmann, "dass gesellschaftlich hochrelevante Arbeitsbereiche, zum Beispiel in Gesundheits- und Pflegeberufen, aber auch im Einzelhandel oder der Logistik, insbesondere auch von der Leistung von Menschen mit Migrationsgeschichte abhängen". Überdurchschnittlich viele arbeiteten in prekären Beschäftigungsverhältnissen und seien vom Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen. "Die Auswirkungen der Pandemie treffen viele Menschen mit Zuwanderungsgeschichte daher besonders hart."

Zur Verbesserung der Integration sollten Bund, Ländern und Kommunen als öffentliche Arbeitgeber Zugewanderte in Einstellungsverfahren gezielt berücksichtigen sowie geeignete Unterstützungsangebote besonders für kleine und mittelständische Unternehmen bereitstellen, beispielsweise durch die Förderung passgenauer Qualifizierungen und den Abbau formaler Hürden. Bund und Länder sollten zudem prüfen, ob Integrations- und Arbeitsmarktmaßnahmen für Arbeits- und Fachkräfte aus EU-Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden müssten, vor allem mit Blick auf den Spracherwerb.

Darüber hinaus weist die IntMK darauf hin, dass Städte integrationspolitisch zwar eine große Rolle spielten, die Bedeutung der ländlichen Räume mit ihren Potentialen für eine zügige und erfolgreiche Integration sowie für Teilhabe aber leicht unterschätzt würden. "Das Angebot an Wohnraum und der Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen eine schnelle Akzeptanz sowie das Entstehen sozialer Bezüge und gesellschaftlicher Teilhabe auch und gerade im ländlichen Raum", sagte die IntMK-Vorsitzende Anja Stahmann.

Die IntMK hat auf ihrer Tagung den dringenden Bedarf an einer abgestimmten und koordinierten Asylpolitik betont und fordert eine europäische Lösung für Migrationsfragen unter Beteiligung möglichst aller EU-Mitgliedsstaaten. "Diese kann nicht nur in einer Orientierung an dem Schutz der Außengrenze der EU liegen, sondern muss von einer solidarischen Haltung aller Mitgliedsstaaten getragen sein“, sagte Senatorin Stahmann mit Bezug auf den Leitantrag. Im Fokus stünden aktuell die Lager in den EU-Staaten des westlichen Balkans und auf den griechischen Inseln. „Wir begrüßen die Bemühungen des Bundes, angesichts der humanitären Notlage Geflüchtete aus diesen Hotspots aufzunehmen und ermutigen ihn, die Programme fortzusetzen."

Darüber hinaus fordert die IntMK Bund, Länder, Kommunen "und alle anderen wichtigen Akteure" auf, weiter auf ein gesamtgesellschaftliches Klima hinzuwirken, in dem Diversität als Stärke angesehen wird. "Wir nehmen mit großer Sorge wahr, dass Rassismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Teilen der Gesellschaft auf Akzeptanz stoßen", sagte Senatorin Stahmann. Das schaffe einen Nährboden für rassistische Gewalt und rechtsextrem motivierten Terrorismus, zu denen die Morde von Hanau zählten, die Mordserie des NSU, der Mord am Kasseler Politiker Walter Lübke, der antisemitische Anschlag von Halle sowie verbale Attacken und Einschüchterungsversuche rechter Gruppierungen. "Wir sehen es als eine zentrale Aufgabe für die nächsten Jahre an, dem erstarkenden Rechtsextremismus wirkungsvoll und entschieden entgegenzutreten. In einer freiheitlichen Gesellschaft, die die Würde jeder und jedes Einzelnen gleichermaßen achtet, darf es für Diskriminierung und Rassismus jeglicher Art keinen Raum geben."

Weitere ausgewählte Beschlüsse

Geburtsortsprinzip zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
IntMK hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt auf deutschem Staatsgebiet (Ius-soli) zu erleichtern. Dazu fordert sie die Bundesregierung auf, das Staatsangehörigkeitsgesetz zu reformieren. Nach derzeitigem Recht (§ 4 Abs. 3 StAG) erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit unter anderem, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Diese Frist soll auf sechs Jahre verkürzt werden, um die Integrationschancen zu verbessern. "Wir wollen Kindern von Ausländerinnen und Ausländern, die sich lange Jahre rechtmäßig und gut integriert in Deutschland aufhalten, einen unkomplizierten Weg in die deutsche Staatsangehörigkeit eröffnen", sagte Senatorin Stahmann.

Erleichterte Einbürgerung
Mehrheitlich spricht sich die IntMK dafür aus, dass die erforderlichen Zeiten für den Anspruch auf Einbürgerung im Regelfall von acht auf sechs Jahre rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts im Inland verkürzt werden. Wer besondere Integrationsleistungen erbracht hat, soll im Rahmen von Ermessensentscheidungen schon nach vier Jahren die Möglichkeit zur Einbürgerung bekommen (bisher: sechs Jahre). Die Voraussetzung für Mehrstaatigkeit sollen erweitert und die Prüfung der Sprachkompetenz auf das Niveau B1 beschränkt werden.

Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte
Weil das monatliche Kontingent der Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte von monatlich bis zu 1.000 Personen nicht ausgeschöpft wird, bittet die IntMK die Bundesregierung mehrheitliche, eine Regelung zu treffen, dass nicht ausgeschöpfte Kontingente auf Folgemonate hinzugerechnet werden und nicht verfallen. Im Jahr 2020 wurden rund 5.300 Visa aus diesem Grund erteilt, das Programm hätte 12.000 Einreisen möglich gemacht (subsidiärer Schutz wird Menschen gewährt, die nicht als Flüchtlinge anerkannt werden können, denen im Fall der Rückkehr in den Herkunftsstaat ein ernsthafter Schaden droht).

Anerkennung der Förderung von Integration als gemeinnütziger Zweck im Steuerrecht
Die IntMK bittet die Finanzministerkonferenz mehrheitlich um Unterstützung bei dem Ziel, "Integration" als Zweck zur Gemeinnützigkeit in den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke nach § 52 Absatz 2 der Abgabenordnung aufzunehmen. Hintergrund ist die Bedeutung von Integration und der damit verbundenen zahlreichen Maßnahmen. "Mit einer Erweiterung des Katalogs wird das Engagement für die Integration steuerrechtlich unterstützt und damit gesellschaftlich sichtbar anerkannt. Das ist auch ein wichtiges Signal an die maßgeblichen Kräfte der Zivilgesellschaft", sagte die Vorsitzende Anja Stahmann.

Unabhängige Asylverfahrensberatung
Die IntMK fordert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mehrheitlich auf, eine unabhängige Verfahrensberatung durch organisatorisch-institutionell unabhängige Träger sicherzustellen und zu finanzieren – zum Beispiel in der Beratung erfahrene Wohlfahrtsverbände.

An den 60. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens erinnern
Die IntMK würdigte die Lebensleistungen der ersten Einwanderergeneration aus allen Anwerbeländern und ihrer Nachkommen. "Sie haben einen wesentlichen Beitrag zur gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung Deutschlands erbracht", sagte Senatorin Stahmann. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren kommen einstimmig überein, aus Anlass des 60. Jahrestages des Anwerbeabkommens mit der Türkei am 30. Oktober 1961, die Leistungen der ersten Einwanderergeneration und der nachfolgenden Generationen durch Veranstaltungen, Dokumentationen oder auf andere Weise angemessen zu würdigen.

Integrationschancen für Geduldete in Ausbildung und Beschäftigung verbessern
Neben den Chancen der Fachkräfteeinwanderung muss Deutschland nach Auffassung der IntMK die Potenziale geduldeter Menschen in Ausbildung und Beschäftigung besser nutzen. Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erhalt von Beschäftigungsduldungen sind nach Auffassung der IntMK aber zu eng gefasst und werden den eingeschränkten Teilhabechancen der Betroffenen nicht gerecht. Anders als bei der Beschäftigungsduldung sei zudem bei der Ausbildungsduldung nicht ausdrücklich geklärt, ob mit dem Status der Ausbildungsduldung auch ein Aufenthaltstitel für Familienangehörige verbunden ist. Die IntMK appelliert mehrheitlich an den Bund, diese Regelungslücke zu schließen

Fortsetzung des Programms "Respekt Coaches"
Die IntMK bittet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mehrheitlich, die Fortsetzung des Programms "Respekt Coaches" über 2021 hinaus zu prüfen, um die Arbeit zur Stärkung des Demokratieverständnisses junger Menschen und zum Schutz vor religiösem Extremismus in den Schulen perspektivisch abzusichern. "Mit präventiven Angeboten an fast 200 Standorten schützt das Programm bundesweit Jugendliche vor religiös motiviertem Extremismus", sagte Senatorin Stahmann. "Das Aufzeigen von Lebensperspektiven durch eine sozialpädagogische Begleitung in der Schule und beim Übergang von der Schule in den Beruf stabilisieren junge Menschen." Umgesetzt werde das Programm durch die 470 Jugendmigrationsdienste in Deutschlands Kommunen.

"House of Resources"
Das Ende 2021 auslaufende Modellprojekt „House of Resources“ (HoR) des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, das ehrenamtliches Engagement von Migrantenorganisationen und anderen integrativ wirkenden Vereinen unterstützt, soll nach einstimmigem Votum der IntMK verstetigt und ausgeweitet werden. Das Modellprojekt stellt bedarfsorientiert und flexibel Ressourcen und Leistungen zur Verfügung, bahnt Kooperationen und Netzwerke mit Institutionen und Organisationen an, um lokal nachhaltige Strukturen für bürgerschaftliches und zivilgesellschaftliches Engagement im Integrationsbereich zu schaffen.

Aufbau migrantischer Dachorganisationen fördern
Die IntMK befürwortet mehrheitlich die Bildung von migrantischen Dachorganisationen oder Netzwerken auf Bundes- und Landesebene. Sie bittet Bund und Länder zu prüfen, welche Maßnahmen zur Unterstützung des Aufbaus solcher übergreifenden Organisationen ergriffen werden können. "Migrantische Organisationen fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sind wichtige Akteure bei der Integration", sagte Senatorin Anja Stahmann. "Sie sind Sprachrohr wie auch Ansprechpartner für Zivilgesellschaft und Politik und umfassen Lebensbereiche von Kultur, Sport und Religion bis zur Entwicklungshilfe."

Sprachmittlung beim Arztbesuch
Personen, deren Deutschkenntnisse für eine Behandlung beim Arzt nicht ausreichen, sollen nach einstimmigem Votum der IntMK das Recht auf Unterstützung durch Sprachmittelnde bekommen, die Kosten soll der Bund tragen. Das gilt besonders für die psychologische und psychotherapeutische Behandlung von traumatisierten Geflüchteten. Derzeit werde diese Unterstützung häufig durch Verwandte, Freunde oder Bekannte mit oftmals ebenfalls unzureichenden Sprachkenntnissen geleistet. Geprüft werden solle auch, inwieweit diese Sprachmittlerleistungen auf den gesamten Sozialbereich ausgedehnt werden können.

Besserer Schutz für LSBTI*-Geflüchtete
Zum Schutz von Lesben, Schwulen, bisexuellen sowie trans*- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI*) im Asylverfahren fordert die IntMK vom Bund mehrheitlich eine niedrigschwellige Asylverfahrensberatung mit Zugang zu unabhängigen LSBTI*-Beratungsstellen. "LSBTI*-Personen werden in über 70 Staaten strafrechtlich verfolgt und sind damit als Geflüchtete besonders schutzbedürftig, die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität ist nach deutschen Recht ein Asylgrund", sagte Senatorin Stahmann. "Viele LSBTI*-Personen verbergen ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität. Das darf im Asylverfahren nicht zu ihrem Nachteil werden." Die Beratung solle Betroffene unterstützen, offen über die eigene Identität zu sprechen und damit die Voraussetzung für einen Schutzanspruch zu erfüllen. Alle Beteiligten bei der Anhörung und Entscheidung über das Asylgesuch müssten zudem für die besonderen Hürden sensibilisiert werden. Als Beleg für Verfolgung könnten nicht nur im Herkunftsland gesprochene oder vollstreckte Urteile herangezogen werden. Das BAMF müsse allein schon die Existenz von einschlägigen Strafgesetzen als besondere Gefährdungssituation werte.

Digitalisierung im Gesamtprogramm Sprache des Bundes
Die IntMK erkennt mehrheitlich an, dass die Bundesregierung durch zahlreiche Maßnahmen die Umsetzung der Integrationskurse und Berufssprachkurse im Gesamtprogramm Sprache in Pandemiezeiten überhaupt ermöglicht hat. Ein erheblicher Teil der Teilnehmenden verfügt jedoch nicht über die notwendige technische Ausstattung, zur Teilnahme an einer Videokonferenz und im virtuellen Klassenzimmer. Daher fordert die IntMK die Bundesregierung auf, im Gesamtprogramm Sprache zu prüfen, ob eine vorübergehende Erhöhung der Pandemiezulage die Anschaffung von Leihgeräten durch die Kursträger ermöglichen kann.

Erstorientierungskurse für Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive
Die IntMK bedauert einstimmig die Mittelkürzung des Bundes bei den Erstorientierungskursen für Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive und bitten das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, von weiteren Kürzungen Abstand zu nehmen und die aktuellen Kürzungen zu überdenken. "Die Kurse bieten Personen, die aufgrund ihres rechtlichen Status keinen Zugang zu einem Integrationskurs haben, eine erste Möglichkeit zur Orientierung und zum Spracherwerb", sagte die amtierende IntMK-Vorsitzende, Senatorin Stahmann. Die Mittel wurden von rund 31 Millionen Euro im Jahr 2020 auf knapp 22 Millionen für 2021 gekürzt.

Berufssprachkurse auch für Auszubildende in schulischen Berufsbildungen
Der Bund hat mit dem Gesamtprogramm Sprache ein durchgängiges Förderinstrument entwickelt, das aus aufeinander aufbauenden Bausteinen besteht – von den Integrationskursen bis zu den berufsbezogenen Sprachkursen. Auszubildende während einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches III (oder zur Vorbereitung auf eine solche Ausbildung) können an den berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen, nicht aber Auszubildende in landesrechtlich geregelten schulischen Ausbildungsgängen. "Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt", sagte Senatorin Stahmann. Die IntMK fordere den Bund daher einstimmig auf, die einschlägige Deutschsprachförderverordnung anzupassen.

EU-Rahmenstrategie für Teilhabe der Roma
Im Zuge des strategischen EU-Rahmens zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der Roma 2021-2030 müssen die Länder bis September 2021 nationale Strategien vorlegen. Die IntMK appelliert mehrheitlich an die Bundesregierung, sich mit Ländern und Kommunen abzustimmen und Sinti- und Roma-Organisationen früh einzubinden. "Roma mit Migrationsgeschichte sind bisher in formalisierten, integrationspolitischen Gremien auf Bundes-, Länder und kommunaler Ebene nicht ausreichend vertreten", sagte Senatorin Anja Stahmann.

Probebeschäftigungszeiten für Fachkräfte während der Arbeitsplatzsuche
Als Hindernis bei der Arbeitsplatzsuche für Arbeitsmigranten hat sich nach der mehrheitlichen Auffassung der IntMK die festgelegte Höchstgrenze von zehn Stunden je Woche für Probebeschäftigungen erwiesen. Die IntMK fordert deshalb die Bundesregierung auf, eine praxistauglichere Regelung herbeizuführen, die "bis zu 40 Stunden je vier Wochen" zulässt. "Potenzielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können sich von den Qualifikationen von Bewerbenden sonst kaum ein angemessenes Bild machen", führte Senatorin Stahmann aus.

Beschäftigungsverbote auf sechs Monate begrenzen
Das gesetzliche Beschäftigungsverbot ist nach der mehrheitlichen Auffassung der IntMK nicht das geeignete Instrument für Geduldete, die voraussichtlich für längere Zeit oder auf Dauer in Deutschland bleiben werden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, die Beschäftigungsverbote insgesamt zu überprüfen und ein stimmiges Gesamtkonzept zu entwickeln Insbesondere solle das Beschäftigungsverbot nach § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten auf sechs Monate begrenzt werden. "Wir haben sonst Personengruppen, die lebenslang von jeder Beschäftigung ausgeschlossen sind, und die auch bei ansonsten guter Integration keine Möglichkeit haben, jemals eine Beschäftigung auszuüben und damit ihren eigenen Lebensunterhalt zu sichern", sagte Senatorin Stahmann. Betroffen ist ein großer Teil der Menschen, die in Deutschland leben und nach dem Stichtag 31.08.2015 aus einem sicheren Herkunftsland eingereist sind.

Non-formal und informell erworbene Berufskompetenzen nutzen
Einstimmig ist die IntMK der Auffassung, dass im Ausland erworbene Berufskompetenzen und Qualifikationen für den hiesigen Arbeitsmarkt nutzbar gemacht werden, auch wenn sie auf nicht formalem oder auf informellem Wege erworben wurden. „Die Formen der Berufsausbildung in den Ländern sind sehr unterschiedlich“, sagte Senatorin Stahmann. Zugewanderte verfügen daher oftmals über eine Ausbildung oder über faktisch vorhandene berufliche Kompetenzen, "die sie allerdings formal nicht nachweisen können, oder die nicht einer dualen Ausbildung nach deutschem Recht entsprechen“. Diese Kompetenzen müssten ermittelt und "belegbar" gemacht werden, damit die Betreffenden Anschluss an den hiesigen qualifizierten Arbeitsmarkt finden und ihrer Qualifikation entsprechend arbeiten können. Spezifische Weiterbildungsangebote sollen es möglich machen, notwendige zusätzliche Qualifikationen zu erwerben, "bis zu einem vollwertigen Berufsabschluss". Mit diesen Qualifikationen könnten sie auch einen Beitrag leisten, dem Fachkräftemangel in der Wirtschaft entgegenzuwirken und den Wirtschaftsstandort zu stützen. Das Verfahren solle sich zudem nicht ausschließlich an zugewanderte Menschen richten, sondern auch an inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung. "Ein Feststellungsverfahren und der damit verbundene Kompetenznachweis kann seine Wirkung nur entfalten, wenn er bundesweit anerkannt ist", sagte die Senatorin. Die IntMK regt daher ein gemeinsames Vorgehen von Bund und Ländern unter Federführung des Bundes an.

Zur IntMK
Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Die Mitglieder sind die für die Integration zuständigen Ministerinnen, Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern. Außerdem dient die IntMK der Zusammenarbeit mit dem Bund – unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan. So nehmen die für die Integration zuständige Bundesministerin oder der für Integration zuständige Bundesminister und die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration als Gäste an den Sitzungen teil.

Ansprechpartner für die Medien:
Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Tel.: (0421) 361-4152, E-Mail: bernd.schneider@soziales.bremen.de