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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Ulrich Mäurer begrüßt Gerichtsentscheidungen: Ibrahim M. bleibt in Abschiebungshaft

Landgericht weist dessen Beschwerde zurück / Verwaltungsgericht entscheidet zudem gegen Antrag von M. auf aufschiebende Wirkung seiner Klage im Asylverfahren

22.11.2019

Innensenator Ulrich Mäurer hat die heutigen (22.11.2019) Entscheidungen des Landgerichts und des Verwaltungsgerichts Bremen ausdrücklich begrüßt. Danach bleibt Ibrahim M. weiterhin in Abschiebungshaft. Zugleich lehnte das Verwaltungsgericht Bremen seinen Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den ablehnenden Asylbescheid des BAMF ab. Mäurer: „Eine erneute Abschiebung von Herrn M. in den Libanon kann damit vorbereitet werden.“

Vor dem Hintergrund des aktuellen Falles hat Mäurer das Thema für die nächste Innenministerkonferenz Anfang Dezember in Lübeck angemeldet. Dabei gehe es darum, mögliche Lücken in den Rechtssystemen des Straf-, Strafprozess- und Ausländerrechts zu erkennen und künftig zu schließen. Zugleich zeigte Mäurer Sympathien für einen Vorstoß aus dem Bundesinnenministerium. Dieser besagt, dass ein Ausländer, der trotz eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes (Wiedereinreisesperre) unerlaubt in das Bundesgebiet einreist und Asyl beantragt, in Haft genommen wird. Dort müsste er bis zu einer vollziehbaren Entscheidung abwarten.

Mäurer: „Eines hat dieser Fall exemplarisch gezeigt: Es gibt zu viele rechtliche Lücken. Der Rechtsstaat darf sich von solchen Personen aber nicht vorführen lassen. Hier müssen wir künftig einen Riegel vorschieben.“

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de