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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Mäurer zieht erste Bilanz – Umsetzung des Abschlepperlasses für nicht angemeldete Fahrzeuge

01.08.2018

Innensenator Mäurer hat mit Wirkung vom 1. Juli 2018 die Anweisung gegeben, nicht angemeldete Fahrzeuge ohne Vorankündigung aus dem öffentlichen Straßenraum abzuschleppen. Vielen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Gewerbetreibenden sind die am Straßenrand abgestellten Altfahrzeuge, die nicht zugelassen sind und für die sich offenbar niemand mehr zuständig fühlt, ein Ärgernis. Angesichts des Parkraummangels in vielen Bremer Quartieren und dem „Vermüllungseffekt“, der von manchen dieser Fahrzeuge ausgeht, hat Innensenator Ulrich Mäurer die Reißleine gezogen. Das Neue an diesem Erlass ist, dass nicht zugelassene und nicht betriebsbereite Fahrzeuge sofort und ohne vorherige Ankündigung abgeschleppt werden können.

Wie sieht die Bilanz nach einem Monat aus?
Innensenator Mäurer: „Im Juli haben wir 59 Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum entfernt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben gute Arbeit gemacht. Mit diesen und anderen Maßnahmen werden wir dafür sorgen, dass unsere Stadt sich schrittweise verändert.“
Der Schwerpunkt des bisherigen Einsatzes lag auf dem Abschleppen von privat abgestellten Fahrzeugen in Wohngebieten. Ab August werden auch Abschleppaktionen in den Gewerbegebieten durchgeführt, wo zahlreiche Fahrzeuge stehen, die da nicht hingehören.

Abgeschleppt wurde im gesamten Stadtgebiet, wobei die Stadtteile Walle, Gröpelingen, Oslebshausen, Hemelingen und Bremen-Nord einen Schwerpunkt bildeten.

Lediglich sechs der 59 abgeschleppten Fahrzeuge wurden bisher von Haltern wieder ausgelöst. Diese geringe Anzahl kann darauf hindeuten, dass ehemalige Halter, den öffentlichen Raum zur Entsorgung ihrer Fahrzeuge nutzen. 15 der 53 übrigen Fahrzeuge werden in absehbarer Zeit entsorgt werden. Eigentümer, die ihr abgeschlepptes Fahrzeug wiederbekommen möchten, müssen eine Abschleppgebühr von 280 Euro und eine Standgebühr von monatlich ca. 80 € bezahlen. Zusätzlich muss mit einem Bußgeldbescheid gerechnet werden, da das Abstellen eines nicht angemeldeten Fahrzeugs im öffentlichen Raum eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Insgesamt gingen 241 Hinweise der Bevölkerung ein, die mögliche Fahrzeuge zum Abschleppen meldeten. Bei vielen handelt es sich um Mehrfachhinweise, die sich auf das gleiche Fahrzeug beziehen.
Senator Mäurer: "Ich finde es erfreulich, dass viele Bürgerinnen und Bürger – noch bevor der Abschleppdienst kommt – ihre Fahrzeuge selbst entfernen bzw. zulassen. Trotzdem gibt es für das Ordnungsamt noch Einiges zu tun.“