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Der Senator für Inneres und Sport | Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Innen- und Verkehrsbehörde gehen gemeinsam gegen Autoposing vor

11.04.2024

Gerade im Frühjahr kommt es wieder vermehrt zu sogenanntem Autoposing, also nicht erlaubtem Hin- und Herfahren durch dicht bewohnte Quartiere, lautem Aufheulen von Motoren und anderen verkehrswidrigen Verhaltensweisen. In den vergangenen Monaten gab es einen engen Austausch zwischen der Mobilitätsbehörde, dem Innenressort und dem Amt für Straßen und Verkehr. Dabei wurden die rechtlichen und technischen Grundlagen geprüft sowie die Situation analysiert, um dem Problem in den betroffenen Quartieren nachhaltig begegnen zu können.

Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung: "Es handelt sich um ein stadtweites Problem, das deshalb auch ganzheitlich angegangen werden muss. Quartiersgerechtigkeit und Verhältnismäßigkeit spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Wir werden keine Maßnahmen ergreifen, die dieses Problem lediglich in andere Stadtteile verlagern. Unser gemeinsames Ziel ist daher, die Mehrheit der Verkehrsteilnehmenden, die sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, in ihrer Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum zu schützen und stattdessen die ordnungswidrig Handelnden gezielt in die Verantwortung zu nehmen."

Ulrich Mäurer, Senator für Inneres und Sport: "In den meisten Fällen handelt es sich nicht um manipulierte Kraftfahrzeuge, sondern schlichtweg um das verkehrswidrige Verhalten der Kraftfahrzeugführenden – zum Beispiel durch das unnütze Hin- und Herfahren oder das Aufheulen der Motoren. Es ist daher oftmals nicht möglich, Poserinnen und Poser anhand ihrer Kraftfahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen. Das Innenressort setzt deshalb auch wieder Zivilfahrzeuge und Geschwindigkeitsmessgeräte ein, um so die Kfz-Führenden der Raser- und Poserszene zu entdecken, anzuhalten und konsequent zu ahnden."

Gemeinsames Vorgehen gegen die Verantwortlichen
Das Mobilitätsressort wird hierbei unterstützend tätig werden. Derzeit wird geprüft, inwiefern das Amt für Straßen und Verkehr gegen Poserinnen und Poser Untersagungsverfügungen erlassen kann. Das gilt für diejenigen, die trotz Verdoppelung des Bußgeldes innerhalb von sechs Monaten wiederholt auffällig geworden sind. Etwaige Verstöße könnten dann mit weitergehenden Zwangsmitteln geahndet werden.

Begrenzte (straßen-)rechtliche Möglichkeiten
Das straßenrechtliche Instrument, um sogenannte Nutzungsarten, Nutzungszwecke oder Nutzerkreise nachträglich von der Nutzung der Straße auszuschließen, nennt sich (Teil-)Einziehung der Straße. Hierbei können jedoch nur bestimmte Nutzungsarten (etwa Kraftfahrzeug-, Rad- oder Fußverkehr), konkrete Nutzungszwecke (wie Liefer- und Kundenverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Verkehr) sowie einzelne Nutzerkreise (beispielsweise Anliegerinnen und Anlieger) beschränkt werden. Einen Nutzungszweck "Autoposing" beziehungsweise den Nutzerkreis "Poserinnen und Poser" gibt es im Sinne des Straßenrechts nicht. Es besteht lediglich die Möglichkeit, den Widmungsumfang in einer übergeordneten Kategorie zu beschränken. Diese Teileinziehung würde allerdings auch andere Verkehrsteilnehmende betreffen. Eine derartige Maßnahme wäre jedoch weder verhältnismäßig, noch unter dem Aspekt der Quartiersgerechtigkeit tragbar.

Was bedeutet das für die Sielwall-Kreuzung?
Beim Sielwall handelt es sich um eine für den öffentlichen Verkehr gewidmete Straße. Diese kann von jeder Person genutzt werden. Sowohl Kraftfahrzeugverkehre als auch Rad- und Fußverkehre sind zur Benutzung der Straße und der Geh- und Radwege berechtigt. Aufgrund der besonderen Anforderungen an diesen von verschiedenen Verkehrsteilnehmenden stark genutzten Verkehrsraum gilt dort bereits Tempo 30. Das Durchfahrverbot, welches von der Amtsvorgängerin erlassen wurde, ist nach erneuter Prüfung rechtswidrig. Deshalb werden wir diesen rechtswidrigen Zustand abschaffen und das Durchfahrverbot in diesem Bereich aufheben. Diese Beschilderung wird daher demnächst entfernt.

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