Sie sind hier:
  • Information über den Winterdienst

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Information über den Winterdienst

06.12.2013

Mit dem Wintereinbruch beginnt die Streusaison. Aus diesem Anlass informiert die Behörde des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über den Winterdienst:

Winterdienst der Stadt
Der Winterdienst auf Fahrbahnen wird von der Entsorgung Nord GmbH (ENO), dem Amt für Straßen und Verkehr (ASV) sowie dem Umweltbetrieb Bremen (UBB) durchgeführt. Grundlage dafür ist der Winterstreudienstkatalog. Dieser umfasst die Fahrbahnen der ersten Dringlichkeit (wichtige Hauptverkehrsstraßen und Strecken mit Buslinienverkehr) mit über 600 Kilometer Netzlänge. Welche Straßen in diese Kategorie fallen ist unter www.umwelt.bremen.de > Abfall > Leitstelle "Saubere Stadt" > Winterdienst nachzulesen. Ebenfalls vorrangig wird der Winterdienst auf Fußgängerüberwege, stark begangene Flächen auf Plätzen und Brücken sowie Haltestellen durchgeführt.

Für alle anderen Straßen, insbesondere Nebenstraßen, gilt: Geräumt oder gestreut wird ausschließlich auf Anforderung und nach Prüfung, ob der laufende Betrieb den Einsatz zulässt. Radwege werden in 2. Dringlichkeit geräumt oder gestreut.

Winterdienst der Anlieger
Gehwege sind in der Regel vom Anlieger zu räumen bzw. zu streuen. Einzelheiten sind im Bremischen Landesstraßengesetz (§§ 39-42) beschrieben.

Zeiten der Räum- und Streupflicht: Werktags von 7 bis 20.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 20 Uhr.

Zu den Aufgaben der Anliegerinnen und Anlieger zählen unter anderen, den Schnee zu räumen und die Eis- und Schneeglätte der Gehwege abzustumpfen. Sand oder Split eignen sich dazu sehr gut. Streusalz und salzhaltige Streumittel dürfen nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Bei Straßen, in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern, dürfen Salze oder salzhaltige Streumittel nicht verwendet werden.

Die Überwachung der Streu- bzw. Räumpflicht von Gehwegen obliegt der Ortspolizeibehörde. Beschwerden, die beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr eingehen, werden an das Stadtamt weitergeleitet.

Servicetelefon
Bei Meldungen oder Beschwerden können die Bürgerinnen und Bürger folgende zentrale Rufnummern während der Dienstzeiten nutzen (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr)

Nördlich der Lesum: (0421) 361-79000
Umweltbetrieb Bremen
E-Mail: office@ubbremen.de

Südlich der Lesum: (0421) 361-15850
Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
Leitstelle "Saubere Stadt"
E-Mail: saubere.stadt@umwelt.bremen.de