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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Impfungen gegen die Schweinegrippen starten in Bremen ab 26. Oktober

16.10.2009

Ab 26. Oktober startet Bremen mit den Impfungen gegen die Neue Grippe (Influenza A/H1N1 oder „Schweinegrippe“). Die Impfung ist freiwillig und kostenlos. Es wird keine Praxisgebühr erhoben. In der Phase 1 werden zunächst die Beschäftigten im Gesundheitssystem und in der Pflege sowie bei Polizei und Feuerwehr geimpft. Die Impfung erfolgt in den Gesundheitsämtern sowie durch Betriebsärzte.


In der Phase 2 (voraussichtlich ab der 2. Novemberwoche) werden chronisch kranke Menschen zur Impfung aufgerufen. Diese Impfungen erfolgen in den Gesundheitsämtern sowie in ausgewählten Arztpraxen, die über das ganze Stadtgebiet verteilt sind. Insgesamt gibt es in Bremen 24 Impfstellen und in Bremerhaven 7 Impfstellen (siehe Anlage)


In der Phase 3 wird die Allgemeinbevölkerung geimpft. Auch diese Impfungen erfolgen in den Gesundheitsämtern sowie in den ausgewählten Arztpraxen.


Die Aufrufe zu den Impfungen für chronisch Kranke und später für die Allgemeinbevölkerung erfolgen nach den Anfangsbuchstaben des Namens der zu Impfenden. Welche Buchstaben gerade an der Reihe sind, wird über die Internetseite und die Hotline der Gesundheitssenatorin bekannt gegeben. Die Adresse der Internetseite lautet: www.schweinegrippe.bremen.deExternes Angebot. Die Telefon-Hotline ist für die Stadt Bremen unter der Nummer (0421) 361 – 1 4444 und in Bremerhaven unter (0471) 596 1 4444 zu erreichen. Die Hotline ist ab Montag, dem 19. Oktober, in Betrieb. Die Hotline ist zunächst immer montags bis freitags in der Zeit zwischen 10.00 und 17.00 Uhr besetzt.


Die aktuellen „Impfbuchstaben“ werden außerdem über die Bremer Medien veröffentlicht. Radio Bremen gibt die aktuellen Buchstaben immer in den Frühnachrichten am Montag bekannt. Die Bremer Zeitungen veröffentlichen im Allgemeinen die aktuellen Buchstaben in ihren redaktionellen Teilen oder unter Tipps und Terminhinweisen. Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter bedankt sich ausdrücklich bei allen Bremer Medien für die Kooperationsbereitschaft.


Zur Impfung, für die keine Anmeldung erforderlich ist, muss der Personalausweis und der Impfausweis mitgebracht werden. Wer keinen Impfausweis hat, erhält vor Ort eine Impfkarte. Bewohner/innen von Alten- und Pflegeheimen können sich durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen in ihrer Einrichtung impfen lassen.


Anlage: Niedergelassene Ärzte (Stand: 16.10.2009)Externes Angebot