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Der Senator für Finanzen

Hundesteuer für 2003 fällig

27.12.2002

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert Hundehalter im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2003 zum 15. Januar 2003. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid. Die Steuerschuldner werden gebeten, die Hundesteuer in Höhe von 122,64 Euro je Hund bis zum 15. Januar 2003 auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen.


Das Finanzamt weist besonders darauf hin, dass die Überweisung nur auf eines der folgenden Konten möglich ist: Bremer Landesbank Konto 107 011 0002, BLZ 290 500 00, und Sparkasse Bremen Konto 109 0901, BLZ 290 501 01.


Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (türkis) gelten weiter. Nähere Informationen zur Hundesteuer können im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator abgerufen werden.