Sie sind hier:
  • Günthner mahnt Bundesregierung: Kurs halten bei der Mietpreisbremse

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Günthner mahnt Bundesregierung: Kurs halten bei der Mietpreisbremse

31.07.2014

Als vollständig falsches Signal bezeichnete der Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner, Überlegungen des Bundesjustizministers, Neubauten von der sogenannten Mietpreisbremse vollständig auszunehmen.
"Beim Thema Mietpreisbremse darf der Bundesregierung nicht schon vor dem Start die Puste ausgehen. Die Mietpreisbremse ist ein wichtiges Element zum Erhalt von bezahlbarem Wohnraum und gegen soziale Verdrängungseffekte in bestimmten Stadtteilen. Die geplanten Ausnahmen würden dieses Ziel des Gesetzes nachhaltig gefährden", so Martin Günthner.

Mit der Mietpreisbremse soll der Anstieg von Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt werden. Die Miete darf dort für einen Zeitraum von fünf Jahren bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Günthner mahnt die Bundesregierung, bei den im Koalitionsvertrag beschlossenen Prinzipien zu bleiben: "Die Erstvermietung nach Neubau oder nach umfassender Sanierung ist schon nach der ursprünglichen Planung nicht von der Mitpreisbremse erfasst. Damit ist ausreichend Vorsorge getroffen, um die Investitionsbereitschaft im Wohnungsbaubereich nicht zu schädigen. Mit einem Kniefall vor der Wohnungswirtschaft ist für die Mieter nichts zu erreichen."

An den Bundesjustizminister richtete Günthner die Forderung, der CDU/CSU-Fraktion nicht nachzugeben, sondern sich diesen gegenüber schlicht auf den alten Rechtsgrundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) zu berufen. "Die Mietpreisbremse ist im Koalitionsvertrag vereinbart und dort ist auch festgelegt, welche Ausnahmen gelten sollen. Es gibt keinen Grund für Heiko Maas gegenüber dem Koalitionspartner in der Sache kleinmütig zu sein."

Abschließend wies der Senator darauf hin, dass die Mietpreisbremse nicht automatisch überall, sondern nur in den Gebieten gelten wird, die von den Landesregierungen gesondert festgelegt werden.
"Die Steuerung soll vor Ort stattfinden, das ist auch klug. Die bundesgesetzliche Regelung ist nur ein Instrument, Gebrauch davon müssen die Landesregierungen machen, hier findet also die Feinsteuerung statt. Dafür ist es aber erforderlich, dass wir auch ein wirkungsvolles Instrument zur Verfügung gestellt bekommen und die Bundesregierung es nicht schon einmal vorsorglich kaputt macht."