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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Gleichstellungs- und Frauenminister gehen Renten-Ungerechtigkeit für in der DDR geschiedene Frauen an

Senatorin Stahmann und Sachsens Staatsministerin Köpping vereinbaren Termin

06.10.2017

Die Schlechterstellung von Frauen, die in der DDR geschieden worden sind, wird Thema eines Sondertreffens der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz (GFMK) in Bremen zu Beginn des Jahres 2018. Auf diesen Fahrplan haben sich Sachsens Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, und Bremens Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Anja Stahmann verständigt. Damit findet das anberaumte Sondertreffen unter dem GFMK-Vorsitz des Landes Bremen statt. Ursprünglich war ein Termin im Herbst 2017 ins Auge gefasst worden, also noch unter dem Vorsitz Thüringens: „In Anbetracht der Bundestagswahl und der folgenden Neukonstituierung sowie der unerwartet hinzugekommenen Landtagswahl in Niedersachsen haben wir uns mit Bremen auf einen späteren, aber den nächstmöglichen Termin im Januar 2018 geeinigt“, sagt Staatsministerin Petra Köpping. Das genaue Datum stehe noch nicht fest.

Bei dem Sondertreffen soll es vor allem um die Ungleichbehandlung in Rentenfragen gehen. Nach bundesdeutschem Recht wurden und werden Familienleistungen von Frauen hauptsächlich durch den Versorgungsausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahrens finanziell gewürdigt. In der DDR wurde die Anerkennung der Familienleistungen im Wesentlichen über das Rentenrecht geregelt: Auch bei zeitweiliger Verringerung der Arbeitszeit in der Familienphase wurden diese Zeiten finanziell ohne Rentenabstriche anerkannt. Nach der Vereinigung im Jahr 1989 und der anschließenden Rentenüberleitung haben sich diese Ansprüche im bundesdeutschen Rentenrecht aber nicht niedergeschlagen. „Dadurch lebt jede zweite der betroffenen Frauen trotz Familien- und meist 40jähriger Erwerbsarbeit heute an der Armutsgrenze“, sagte Petra Köpping. „Insgesamt ergibt sich eine bis heute anhaltende Diskriminierung von Frauen, die in der DDR geschieden worden sind“, betonte Anja Stahmann. „Das müssen wir dringend ändern.“

Auch der Frauenrechtsausschuss der Vereinten Nationen (CEDAW, Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women) hat das inzwischen eingefordert. Im Februar 2017 hatte er die Bundesregierung aufgefordert, die Renten neu zu berechnen. Zudem sollten die betroffenen Frauen eine Entschädigung für die Vergangenheit erhalten. Im März 2019 müsse die Bundesregierung dem UN-CEDAW vom Stand der Umsetzung berichten, Sachsens Gleichstellungsministerin Köpping: „Die Entscheidung des UN-Frauenrechtsausschusses ist ein starkes Signal an die Bundesregierung, die dringend eine Lösung finden muss. Es ist zu bedenken, dass von den ursprünglich 800.000 betroffenen Frauen nur noch rund 300.000 leben. Es sind Frauen, die immer hart gearbeitet und die im Schnitt drei Kinder großgezogen haben. Ihnen wird nun ein würdiges Alter mit einer angemessenen Rente verwehrt. Das ist nicht hinnehmbar.“ Ministerin Köpping und Senatorin Stahmann fordern deshalb ihre Kolleginnen und Kollegen in Bund und Ländern auf, die Beseitigung dieser Nachwende-Ungerechtigkeit zügig voranzutreiben.

Ansprechpartner für die Medien: Dr. Bernd Schneider, Pressesprecher der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Tel.: 0421/361-4152