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Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper bringt Landesaktionsprogramm Krankenhaushygiene auf den Weg

06.12.2011

Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper will mit einem „Landesaktionsprogramm Krankenhaushygiene“ die bestehenden Hygieneregelungen in den Krankenhäusern überprüfen, systematisieren und weiterentwickeln. Das stellte sie heute in der Deputation für Gesundheit vor. In diesen Prozess sollen neben den Gesundheitsämtern alle Krankenhäuser im Land Bremen einbezogen werden, nicht nur die kommunalen.

Grundlage sollen die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes sein, an die Krankenhaushygieneverordnung des Landes bis 31. März 2012 angepasst werden muss. In dem zum August 2011 novellierten Bundes-Infektionsschutzgesetz sind zum Beispiel die Meldeketten für Krankenhauskeime ebenso neu geregelt wie die Qualifizierung von Fachleuten im Hygienebereich. Auch sollen Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs aufgezeichnet werden, um sie effizienter und wirtschaftlicher einsetzen zu können.

Diese Maßnahmen, zu denen der Bund die Krankenhäuser verpflichtet, will die Gesundheitssenatorin von Seiten des Landes im Aktionsprogramm noch erweitern. Dafür sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

  1. Das MRSA-Netzwerk, das bereits gut funktioniert, soll auf weitere Antibiotika-resistente Keime ausgeweitet werden. MRSA steht für das Methicillin resistente Bakterium Staphylococcus aureus. Diese Bakterien sind ein ernsthaftes medizinisches Problem dessen Bekämpfung sich das Netzwerk vorgenommen hat. Daran nehmen bereits Krankenhäuser, Laboratorien, ambulante - und Pflegeeinrichtungen landesweit teil und koordinieren Maßnahmen wie zum Beispiel ein verbindlich vereinbartes Screening. Hier bietet sich eine Ausweitung auf Klebsiellen-Keime und andere ESBL-Keime an.
  2. Die Krankenkassen sollen die Kosten übernehmen, wenn ein ambulanter Patient mit Keimen besiedelt (nicht infiziert) ist und diese bekämpft werden müssen. Bisher werden diese Kosten nur im stationären Bereich von den Kassen getragen.
  3. Die krankenhaushygienische Aufsicht, Kontrolle und Beratung der Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven soll unter Hinzuziehung eines externen Spezialisten durchleuchtet werden, denn die Gesundheitsämter werden in Zukunft deutlich mehr gefordert sein.
  4. Sämtliche Krankenhäuser im Land Bremen sollen verpflichtet werden, sich alle zwei Jahre einem systematischen Hygieneaudit zu unterziehen. Hinzu kommen Nachkontrollen bei Bedarf. Die Ergebnisse dieser Audits sollen veröffentlicht werden.
  5. Eine Informationskampagne soll das Landesaktionsprogramm in sachlicher Form der interessierten Öffentlichkeit nahebringen.

Gesundheitssenatorin Renate Jürgens-Pieper: „Mit dem Aktionsprogramm wollen wir Maßnahmen bündeln und koordinieren, um die Qualität der Krankenhäuser im Land Bremen im Interesse der Versorgung der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Wir wollen den Menschen, die sich den bremischen Krankenhäusern anvertrauen, die größtmögliche Sicherheit bieten.“