Am Mittwoch und Donnerstag (11. / 12. Juni 2025) fand in Weimar die 98. Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) statt. Bremen hatte insgesamt zwölf Anträge (mit-)eingebracht, die den Bund zu neuen Gesetzesentwürfen auffordern. Dazu zählen Anträge zur Prävention bei Gewaltdelikten von Menschen mit psychischen Erkrankungen oder zur Reduzierung des Alkoholkonsums von Jugendlichen.
Um mögliche Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkranken zu verhindern, ist eine engere Zusammenarbeit und ein besserer Austausch zwischen Gesundheits- und Sicherheitsbehörden und Institutionen nötig – sowohl vor Ort als auch länderübergreifend. Der heute in Weimar gefasste Beschluss zielt auch darauf ab, die Zugänge zu gemeindepsychiatrischen Angebote zu erleichtern, die Angebote auszubauen und damit präventiv besser wirksam zu sein. Um auch Menschen mit Migrationshintergrund besser zu erreichen, sollen die Angebote von Sprachmittlerinnen und -mittlern ausgebaut werden.
Dazu sagt Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard: "In Bremen sind wir schon einen Schritt weiter. In enger Kooperation mit dem Innenressort haben wir bereits im März 2025 ein Konzept der Zusammenarbeit in Form einer Ständigen Konferenz (StäKo) entwickelt, das sich bereits in der Umsetzung befindet. Mit der Ständigen Konferenz knüpfen wir an bestehende Strukturen an, intensivieren die Zusammenarbeit und erweitern perspektivisch den Kreis der Beteiligten. So wollen wir die Versorgungs- und Behandlungsangebote verbessern, weil dies am ehesten zur Prävention von Gewalttaten von Menschen mit psychischen Erkrankungen beitragen kann und dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung tragen."
In einem zweiten Antrag fordert Bremen als Mitantragsteller die Bundesregierung auf, das begleitete Trinken im Jugendschutzgesetz abzuschaffen, also die Erlaubnis zur Abgabe und Gestattung des Verzehrs von alkoholischen Getränken an Jugendliche in Begleitung einer sorgeberechtigen Person. Zudem soll eine Strategie zur Verhältnisprävention juvenilen Alkoholkonsums erarbeitet werden.
Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard betont: "Alkohol macht abhängig und hat enorme negative gesundheitliche Folgen für die physische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Es ist ein Zellgift, und deshalb gibt es keine risikofreie Menge für einen unbedenklichen Alkoholkonsum. Es braucht daher eine Gesetzesänderung mit Signalwirkung. Eine Gesetzesänderung, die das begleitete Trinken abschafft und die klarstellt, das Trinken, auch in Begleitung von Sorgeberechtigten, nicht staatlich legitimiert ist. Darüber hinaus müssen wir über Maßnahmen der Verhältnisprävention diskutieren, also über eine Anhebung der Alkoholpreise, eine Einschränkung der Verfügbarkeit oder etwa das Verbot von Werbung und Sponsoring."
Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Relevanz auch im Land Bremen: Auf Basis der "Schulbus"- Untersuchung 2021/22 wurde geschätzt, dass in der Stadt Bremen 22 Prozent und in Bremerhaven 16,1 Prozent der 14- bis 17-Jährigen einen problematischen Alkoholkonsum hatten.
Weitere von Bremen miteingebrachte und einstimmig beschlossene Anträge fordern die Bundesregierung unter anderem auf, ein Verkaufsverbot von Lachgas sowie die missbräuchliche Anwendung von KO-Tropfen und LSD-Derivaten gesetzlich zu regeln und die Prävention zu stärken. Zudem wird das Bundesministerium für Gesundheit, unter Einbindung des Bundesministeriums für Finanzen, dazu aufgefordert, den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finanziell abzusichern, inhaltlich weiterzuentwickeln und die gemeinsam begonnene Digitalisierung des ÖGDs fortzusetzen
Mehr Informationen zu den einzelnen Beschlüssen der GMK unter www.gmkonline.de.
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