Sie sind hier:
  • Gesundheitssenatorin Bernhard zu den Beschlüssen des Bundesrates

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gesundheitssenatorin Bernhard zu den Beschlüssen des Bundesrates

26.09.2025

Änderungen des Bundesnichtraucherschutzgesetzes sowie die Abschaffung des begleiteten Trinkens standen auf der Tagesordnung der 1057. Sitzung des Bundesrates am heutigen Freitag (26. September 2025). So soll zukünftig – auch auf Initiative von Bremen – das Rauchen in Gegenwart von Schwangeren und Minderjährigen in Fahrzeugen verboten und die Ausnahme im Jugendschutzgesetz, die begleitetes Trinken erlaubt, gestrichen werden.

Zu Bremens Beitritt einer Initiative aus Bayern, die die Bundesregierung auffordert, das Jugendschutzgesetz zu ändern, sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Alkohol ist ein Zellgift. Deshalb gibt es keine risikofreie Menge für einen unbedenklichen Konsum. Alkohol macht abhängig. Er hat erhebliche negative gesundheitliche Folgen für physische und kognitive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Mit diesem Entschließungsantrag zur Abschaffung des begleiteten Trinkens stellen wir klar, dass das Trinken, auch in Begleitung von Sorgeberechtigten, nicht staatlich legitimiert sein darf."

Bereits auf der diesjährigen Konferenz der Gesundheitsministerinnen und –minister sowie -senatorinnen und –senatoren (GMK) im Juni in Weimar forderte Bremen als Mitantragsteller die Bundesregierung auf, das begleitete Trinken im Jugendschutzgesetz abzuschaffen und eine Strategie zur Verhältnisprävention jugendlichen Alkoholkonsums zu erarbeiten. Zu diskutieren seien Maßnahmen wie die Anhebung der Alkoholpreise, eine Einschränkung der Verfügbarkeit oder etwa das Verbot von Werbung und Sponsoring.

Ein Blick auf die Zahlen zeigt die Relevanz auch im Land Bremen: Auf Basis der "Schulbus" -Untersuchung 2021/22 wurde geschätzt, dass in der Stadt Bremen 22,0 Prozent und in Bremerhaven 16,1 Prozent der 14- bis 17-Jährigen einen problematischen Alkoholkonsum hatten.

Zum auch von Bremen erneut eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes sagt Gesundheitssenatorin Bernhard: "Passivrauchen stellt eine enorme gesundheitliche Gefahr dar. Um gerade Kinder und Jugendliche besser davor schützen zu können und einer Nikotinsucht vorzubeugen, ist eine Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes unerlässlich. Dies gilt besonders für das Passivrauchen in Fahrzeugen, weil die Tabakrauchbelastung bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte erreichen kann. Hier muss der Gesetzgeber endlich tätig werden."

Nach Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) sind rund eine Million Kinder und Jugendliche bundesweit einer Tabakrauchbelastung im Auto ausgesetzt. Sie haben ein erhöhtes Risiko für Atemwegsbeschwerden und -erkrankungen, Beeinträchtigungen der Lungenfunktion und Mittelohrentzündungen. Messungen des DKFZ zufolge liegt die Schadstoffkonzentration in einem verrauchten Auto fünfmal so hoch wie in einer durchschnittlich verrauchten Bar.

Zu Bremens Enthaltung bei der eingebrachten Länderinitiative für eine Änderung des Transplantationsgesetzes sagt Gesundheitssenatorin Bernhard: "Klar ist: Wir brauchen mehr Menschen, die zu einer Organspende bereit sind. Aus meiner Sicht benötigen wir dazu aber eine Vielzahl an flankierenden Maßnahmen, die zu mehr Aufklärung und zu mehr Auseinandersetzung mit der eigenen Bereitschaft zur Organspende führen. Auch müssen die Voraussetzungen für eine Lebendspende bei Nierentransplantationen angepasst werden. Ich spreche mich für eine bewusste Entscheidung aus, nicht für eine, die aufgrund eines versäumten Widerspruchs erfolgt."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de