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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

Gesundheitsamt Bremen informiert über neue bundesweite Trinkwasserverordnung: Alte Bleileitungen müssen raus

13.07.2023

Seit dem 24. Juni 2023 gibt es eine neue bundesweite Trinkwasserverordnung, die wichtige Änderungen für den Umgang mit Bleileitungen in Altbauten mit sich bringt. Bisher war es erforderlich, durch eine Trinkwasseranalyse nachzuweisen, dass Blei in das Trinkwasser abgegeben wird, bevor ein Austausch der Leitungen vorgenommen werden musste. Die neue Trinkwasserverordnung geht noch einen Schritt weiter und verbietet Bleileitungen komplett. Das bedeutet, dass diese Leitungen ohne den Nachweis einer Bleibelastung des Trinkwassers ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen.

Nach den Vorgaben der neuen Verordnung müssen die entsprechenden Arbeiten zur Entfernung oder Stilllegung der Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 abgeschlossen sein. Insbesondere Vermieter müssen diese Frist einhalten. Eigenheimbesitzer, die ihr Haus selbst bewohnen und nicht vermieten, haben unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, beim Gesundheitsamt eine Fristverlängerung zu beantragen.

In Häusern, die vor 1973 erbaut wurden, ist es möglich, dass die Trinkwasserinstallation noch aus Bleileitungen besteht. Auch die Hausanschlussleitung von der Grundstücksgrenze zum Haus kann noch aus Blei bestehen. Um herauszufinden, ob Bleirohre vorhanden sind, kann eine Sichtprüfung durchgeführt werden: Bleileitungen sind in der Regel grau und oft in weiten Bögen verlegt. Beim Anschlagen mit einem metallischen Gegenstand, wie einem Schlüssel, erzeugen sie einen dumpfen Klang. Da Blei ein weiches Metall ist, kann es mit einem harten Gegenstand leicht eingeritzt werden. Falls Unsicherheit besteht, kann ein zugelassenes Labor beauftragt werden, das Trinkwasser auf Blei zu untersuchen.

Die Verwendung von Bleileitungen birgt konkrete gesundheitliche Gefährdungen. Die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser wirkt sich unter anderem auf das Nervensystem und das blutbildende System aus. Konzentrationsmangel oder Bluthochdruck können die Folge sein. Bei Kindern spielen außerdem kognitive Beeinträchtigungen, sowie Beeinträchtigungen der Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistungen und die Verschiebung der Hörschwelle eine Rolle. Blei wird zum Teil in Zähnen, Haaren oder Knochen gespeichert. In stressigen körperlichen Situationen wie Krankheit oder Schwangerschaft kann das im Knochen abgelagerte Blei erneut mobilisiert und in den Blutkreislauf freigesetzt werden

Mit der neuen Trinkwasserverordnung soll die Aufnahme von Blei über das Trinkwasser künftig verhindert und damit der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter verbessert werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf der Website des Gesundheitsamtes unter www.gesundheitsamt.bremen.de/blei-5800 und unter der Telefonnummer (0421) 361-15513 (montags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr).

Ansprechpartner für die Medien:
Lukas Fuhrmann, Pressesprecher der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: lukas.fuhrmann@gesundheit.bremen.de