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Der Senator für Inneres und Sport

Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes

Innensenator Ulrich Mäurer: "Wesentliche Verbesserungen für den Rettungsdienst und die Feuerwehren des Landes Bremen"

22.06.2022

Der Senat hat am gestrigen Dienstag (21. Juni 2022) das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes beraten. Hintergrund sind die Veränderungen und entsprechenden Bedarfe im Rettungsdienst. Die Änderungen, denen die Innendeputation und die Bürgerschaft noch zustimmen müssen, bedeuten eine wesentliche Verbesserung für den Rettungsdienst und die Feuerwehren des Landes Bremen, so Innensenator Ulrich Mäurer.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Feuerwehr. Bislang gab es in Bremen brandschutztechnische Begehungen von Gebäuden mit erhöhtem Brandrisiko (sog. Brandverhütungsschauen) lediglich anlassbezogen, in allen anderen Bundesländern hingegen regelhaft. Den beiden Stadtgemeinden wird mit der neuen Regelung die Möglichkeit eingeräumt, die Details zur Durchführung von Brandverhütungsschauen – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gefährdungspotenziale – in einem Ortsgesetz festzulegen und für die Umsetzung refinanziertes Personal vorzusehen. Mäurer: "Der Brandverhütungsschau kommt damit eine elementare Bedeutung im vorbeugenden Brandschutz zu, weil Schwachstellen von den Fachleuten der Feuerwehr erkannt werden können, bevor es brennt."

Im Rettungsdienst ändert sich das Einsatzspektrum stetig: Die demographische Entwicklung, medizinischer Fortschritt und zunehmende Multimorbidität sorgen für kontinuierlich steigende Einsatzzahlen und der zunehmende Fachkräftemangel ist auch im Rettungsdienst zu spüren. Für ein flexibles und kurzfristiges Reagieren auf diese Herausforderungen soll eine Experimentierklausel ins Gesetz aufgenommen werden. Mit ihr sind Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit oder Qualität ohne aufwändige Gesetzesänderungen möglich. Ein Beispiel für eine solche Verbesserung ist der in der Pandemie im stadtbremischen Rettungsdienst neu eingesetzte HanseSani, der bei zeitunkritischen Einsätzen vor Ort die mögliche Weiterversorgung im ambulanten Sektor prüft und soweit möglich einleitet.

In der Notfallrettung ist die Zeit bis zum Eintreffen der medizinischen Hilfe ein entscheidender Faktor, der in ländlichen Gebieten nicht immer einfach zu erreichen ist. Daher leisten die Freiwilligen Feuerwehren Farge und Seehausen seit vielen Jahren ehrenamtlich bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes qualifizierte Erste Hilfe. Senator Mäurer: "Dass für diese Arbeit nunmehr ein klarer rechtlicher Rahmen geschaffen wird, begrüße ich ausdrücklich."

Zur Unterstützung von Rettungsteams vor Ort, zur Begleitung von Sekundärtransporten und zur Minimierung der Nachforderung von Notärztinnen und Notärzten werden seit einiger Zeit telemedizinische Verfahren im Rettungsdienst eingesetzt. So kann etwa ein Notarzt oder eine Notärztin per Video an den Einsatzort zugeschaltet werden. Erste vielversprechende Erfahrungen mit einem solchen Verfahren wurden während der Pandemie durch den HanseSani gesammelt: Im Dialog zwischen Arzt oder Ärztin, Notfall-Sanitäterin oder -Sanitäter und Patientin oder Patient konnten fundierte Entscheidungen über weitere Behandlungsschritte festgelegt und unnötige Transporte in Krankenhäuser vermieden werden. Mäurer: "Mit diesen Möglichkeiten öffnen wir für die Rettungsdienste Bremen und Bremerhaven das Zukunftsfenster der Telemedizin."

Ansprechpartnerin für die Medien:
Rose Gerdts-Schiffler, Pressesprecherin beim Senator für Inneres, Tel.: (0421) 361-9002, E-Mail: rose.gerdts-schiffler@Inneres.Bremen.de